Drucksache Nr. 3073/2007:
Besetzung des Aufsichtsrates der Hannover Holding GmbH

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
2. In den Verwaltungsausschuss
3. In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3073/2007
0
 

Besetzung des Aufsichtsrates der Hannover Holding GmbH

Antrag,

1. in den Aufsichtsrat der Hannover Holding werden entsandt:

(1) Herr Oberbürgermeister Stephan Weil
(2) Frau Beigeordnete Christine Kastning
(3) Herr Ratsherr Martin Hanske
(4) Herr Beigeordneter Rainer Lensing
(5) Herr Ratsherr Jens-Michael Emmelmann
(6) Herr Beigeordneter Lothar Schlieckau

2. die Stimmführerin der Landeshauptstadt Hannover wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hannover Holding GmbH folgende Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung als Mitglieder des
Aufsichtsrates vorzuschlagen und zu wählen:

(1) Herr Prof. Dr.-Ing. Erich Barke (Präsident Leibniz Universität Hannover)
(2) Herr Herbert Flecken (Vorsitzender der Geschäftsführung Madsack GmbH & Co. KG)
(3) Herr Dr. Hans-Dieter Harig (Aufsichtsratsmitglied e.on Energie AG)
(4) Herr Uwe H. Reuter (Vorstandsvorsitzender VHV Gruppe)
(5) Frau Anette Tronnier (Geschäftsführerin GISMA Business School)
(6) Herr Bernd Lange (Abteilungsleiter Wirtschaft- und Strukturpolitik DGB Niedersachsen)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Besetzung ist aus obiger Auflistung ersichtlich. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder bestehen keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Aufsichtsrat der Hannover Holding besteht aus 18 Mitgliedern.

zu 1.)
Der Landeshauptstadt Hannover (und der Region Hannover) steht nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages das Recht zu, sechs Personen in den Aufsichtsrat zu entsenden. Hierzu gehört gem. § 111 Abs.2, 3 NGO der Oberbürgermeister. Über die Entsendung der von der Landeshauptstadt Hannover zu benennenden Aufsichtsratsmitglieder entscheidet gem. § 111 Abs. 3 NGO der Rat.

zu 2.)
Die sechs Aufsichtsratsmitglieder, die nicht von der öffentlichen Hand entsandt werden, werden von der Gesellschafterversammlung gewählt.
20.2 
Hannover / Dec 13, 2007