Informationen:
verwandte Drucksachen:
3070/2017 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 20.12.2017: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 21.12.2017: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
3070/2017 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis) |
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Dort ist, östlich angrenzend an das Gelände der Landwirtschaftskammer, durch die Ausweisung eines Mischgebietes die Möglichkeit zur baulichen Ergänzung der bestehenden Wohngebäude geschaffen worden. Im Eckbereich zwischen Wunstorfer Landstraße und Carlo-Schmid-Allee wurde westlich davon eine Fläche von etwa 4.000 m² als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.
Die beiden Baugebiete sind durch eine Geländekante voneinander getrennt. Die Mischgebietsfläche liegt einige Meter höher als die Gewerbefläche. Unterhalb dieser Geländekante wurde im bestehenden Bebauungsplan eine Straßenverkehrsfläche für einen öffentlichen Fuß- und Radweg als Diagonalverbindung zwischen Wunstorfer Landstraße und Carlo-Schmid-Allee festgesetzt, die sich an der Carlo-Schmid-Allee deutlich aufweitet.
Die Herstellung der genannten Fuß- und Radwegeverbindung ist bis heute nicht durchgeführt und die Flächen sind nicht entsprechend gewidmet worden. Es besteht verwaltungsseitig Einigkeit darüber, dass ein Fuß- und Radweg entlang der beiden Hauptverkehrsstraßen – wie er mit dem Bau der Carlo-Schmid-Allee auch hergestellt worden ist – nach heutigen Maßstäben nicht nur sinnvoller, sondern vor allem auch ausreichend ist.
Der südliche, bisher unbebaute Teil des Gewerbegebietes sowie die baulich nicht ausgenutzten, festgesetzten Straßenverkehrsflächen befinden sich in städtischem Eigentum. Lediglich der nördliche Teil des festgesetzten Weges ist bereits durch den Fachbereich Wirtschaft an den angrenzenden Gewerbebetrieb veräußert worden. Um eine Vermarktung der verbliebenen Flächen zu Gewerbezwecken zu erleichtern und eine städtebaulich sinnvolle Lösung zu ermöglichen, soll eine Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden.
Der vorgesehene Änderungsbereich umfasst die Flächen der nicht umgesetzten Wegeverbindung sowie der beiden Pflanzstreifen für die Grundstückseingrünung am südlichen und westlichen Rand des Gewerbegebietes. Ziel ist eine Vergrößerung des Gewerbegebietes und ein Verschieben der Pflanzstreifen nach außen auf die bisherigen Verkehrsflächen.
Der Aufstellungsbeschluss soll den förmlichen Beginn des Verfahrens dokumentieren.