Drucksache Nr. 3070/2017:
Bebauungsplan Nr. 592, 1. Änderung, Gewerbeflächen westl. Carlo-Schmid-Allee
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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3070/2017
2
 

Bebauungsplan Nr. 592, 1. Änderung, Gewerbeflächen westl. Carlo-Schmid-Allee
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 592, 1. Änderung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und im weiteren Verfahren zu prüfen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 592 ist im Jahre 1993 inkraftgetreten und hat vorrangig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den nördlichen Abschnitt der Carlo-Schmid-Allee geschaffen. Weitere Planinhalte sind die Festsetzung entsprechender Flächen für die Stadtbahnverlängerung und einen Park&Ride-Platz an der Heisterbergallee sowie Neuregelungen im Bereich südlich der Wunstorfer Landstraße.

Dort ist, östlich angrenzend an das Gelände der Landwirtschaftskammer, durch die Ausweisung eines Mischgebietes die Möglichkeit zur baulichen Ergänzung der bestehenden Wohngebäude geschaffen worden. Im Eckbereich zwischen Wunstorfer Landstraße und Carlo-Schmid-Allee wurde westlich davon eine Fläche von etwa 4.000 m² als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.

Die beiden Baugebiete sind durch eine Geländekante voneinander getrennt. Die Mischgebietsfläche liegt einige Meter höher als die Gewerbefläche. Unterhalb dieser Geländekante wurde im bestehenden Bebauungsplan eine Straßenverkehrsfläche für einen öffentlichen Fuß- und Radweg als Diagonalverbindung zwischen Wunstorfer Landstraße und Carlo-Schmid-Allee festgesetzt, die sich an der Carlo-Schmid-Allee deutlich aufweitet.

Die Herstellung der genannten Fuß- und Radwegeverbindung ist bis heute nicht durchgeführt und die Flächen sind nicht entsprechend gewidmet worden. Es besteht verwaltungsseitig Einigkeit darüber, dass ein Fuß- und Radweg entlang der beiden Hauptverkehrsstraßen – wie er mit dem Bau der Carlo-Schmid-Allee auch hergestellt worden ist – nach heutigen Maßstäben nicht nur sinnvoller, sondern vor allem auch ausreichend ist.

Der südliche, bisher unbebaute Teil des Gewerbegebietes sowie die baulich nicht ausgenutzten, festgesetzten Straßenverkehrsflächen befinden sich in städtischem Eigentum. Lediglich der nördliche Teil des festgesetzten Weges ist bereits durch den Fachbereich Wirtschaft an den angrenzenden Gewerbebetrieb veräußert worden. Um eine Vermarktung der verbliebenen Flächen zu Gewerbezwecken zu erleichtern und eine städtebaulich sinnvolle Lösung zu ermöglichen, soll eine Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden.

Der vorgesehene Änderungsbereich umfasst die Flächen der nicht umgesetzten Wegeverbindung sowie der beiden Pflanzstreifen für die Grundstückseingrünung am südlichen und westlichen Rand des Gewerbegebietes. Ziel ist eine Vergrößerung des Gewerbegebietes und ein Verschieben der Pflanzstreifen nach außen auf die bisherigen Verkehrsflächen.

Der Aufstellungsbeschluss soll den förmlichen Beginn des Verfahrens dokumentieren.

61.12 
Hannover / 06.12.2017