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Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion zur Wiedereröffnung des Friedhofes Nackenberg
Antrag
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Begründung
Der in dem vorliegenden Antrag angesprochene Ratsbeschluss vom 04.05.2006 lautet wie folgt: "Der Wiedereröffnung des Stadtteilfriedhofs wird unter der Bedingung zugestimmt, dass die gesamte Friedhofsfläche mit sämtlichen Baulichkeiten der Kirchengemeinde mit allen Rechten und Pflichten als Eigentum übertragen wird (Kauf/ Schenkung)"
(Drs. 0549/2006).
Die Verwaltung hat entsprechende Verhandlungen mit der Kirchengemeinde geführt. Die Kirchengemeinde hat jedoch mit Schreiben vom 13. August 2007 mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage ist, den Friedhof unter diesen Bedingungen zu übernehmen. Eine Umsetzung des Beschlusses wird daher nicht möglich.
Wir verweisen auch auf die Informationsdrucksache Drs. Nr. 2403/2007.