Drucksache Nr. 3062/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1800 - Hainhölzer Markt Süd
Modifizierter Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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3062/2020
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1800 - Hainhölzer Markt Süd
Modifizierter Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die modifizierte Einleitung und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1800 mit geändertem Geltungsbereich zu beschließen,
  2. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1800 mit Begründung zuzustimmen und
  3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durch- führungsvertrag über die Übernahme aller anfallenden Kosten abgeschlossen.

Begründung des Antrages

Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1800 - Hainhölzer Markt Süd befindet sich im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 521, 695 und 1026, die Gewerbegebiete und allgemeine Wohngebiete im Süden und großflächig die Verkehrsfläche für den ehemals vierspurig geplanten Niedersachsenring im Norden festsetzen.

Durch das im Jahr 2008 begonnene Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen

Bebauungsplan Nr. 1716 - Hainhölzer Markt - sollte das Gebiet des Hainhölzer Marktes sowie die Fläche nördlich der damals geplanten Straße Hainhölzer Markt neu überplant werden. Der Geltungsbereich damals war demnach größer. Für den nördlichen Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war in den Erdgeschossen eines Neubaus die Errichtung von kleinteiligen Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von ca. 900 m² sowie Dienst- und Serviceleistungen mit einer Nutzfläche von insgesamt ca. 350 m² vorgesehen. Diese Verkaufs- und Nutzflächen sollten sich bis an den neugeplanten öffentlichen Straßenraum ausdehnen. In den Obergeschossen sollten 26 Wohneinheiten für altersgerechtes Wohnen geschaffen werden. Für den südlichen Teil des Hainhölzer Marktes südlich der damals geplanten Straße Hainhölzer Markt war die Errichtung einer Nahversorgung mit großflächigen Anbietern mit einer Gesamtfläche von ca. 4.400 m² sowie die Schaffung der dafür notwendigen Stellplätze geplant. Der Bebauungsplanentwurf hat im Mai 2009 öffentlich ausgelegen (DS 0258/2009). Da der Vorhabenträger nicht in der Lage war die Planungen umzusetzen und sich zwischenzeitlich die bisherigen Planungsinhalte verändert haben, wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.06.2012 (DS-Nr. 1074/2012) das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1716 eingestellt. Das Bebauungsplanverfahren für das geplante Bauvorhaben der damaligen GBH (jetzt hanova) nördlich der Straße Hainhölzer Markt wurde unter der Bebauungsplan Nr. 1766 weitergeführt. Der Bebauungsplan ist seit dem 07.08.2014 rechtsverbindlich und zwischenzeitlich hat die hanova die Gebäude auch errichtet.

Für das geplante Vorhaben der Schaffung eines integrierten Stadtteilzentrums mit Nahversorgungseinrichtungen mit einer ursprünglich geplanten Gesamtverkaufsfläche von 5800 m² sowie dem Bau von ca. 40 Wohnungen in den Obergeschossen hat die Firma Rahlfs Immobilien GmbH am 16.10.2013 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB gestellt. Der Verwaltungs- ausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 12.06.2014 sowohl den Einleitungsbeschluss als auch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1800 beschlossen (DS-Nr. 0740/2014). Am 26.05.2014 hat der Stadtbezirksrat Nord den Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (auch DS-Nr. 0740/2014).

Weil der Stadtteil Hainholz derzeit vor allem in den dicht besiedelten Südbereichen über keinen integrierten zentralen Bereich für die Nahversorgung verfügt, waren die Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Ansiedlung eines Vollsortimenters an einem verbrauchernah gelegenen Standort. Das Vorhaben, welches dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nunmehr zugrunde liegt, beinhaltet die Schaffung von nahversorgungsbezogenen Einzelhandelsverkaufsflächen von 4.225 m². Hinzu kommen ca. 235 m² der bestehenden, durch Abriss im Erdgeschoss zur Verbreiterung der Liefer- durchfahrt etwas verkleinerten Gewerbefläche der Schulenburger Landstraße 66. Die ursprüngliche Anzahl von ca. 40 Wohnungen in den Obergeschossen bleibt bestehen und soll realisiert werden, darunter mindestens 36 geförderte Wohnungen.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 18.06.2014 bis zum 18.07.2014 durchgeführt. Das Vorhaben bedurfte aufgrund der damaligen vorgesehenen Größe von 5.800 m² Verkaufsfläche einer intensiven Abstimmung mit der Unteren Regionalplanungsbehörde. Sowohl die anzubietenden Sortimente als auch die Verkaufsflächengrößen werden vorhabenbezogen festgesetzt, um eine Beeinträchtigung anderer zentraler Versorgungsbereiche auszuschließen. Das Plangebiet befindet sich an der Südgrenze des im Regionalen Raumordnungsprogramm festgelegten zentralen Versorgungsbereiches entlang der Schulenburger Landstraße innerhalb des oberzentralen Standortbereiches. Dieses entspricht auch dem Städtischen Einzelhandelskonzept, dessen Überarbeitung zur Zeit den politischen Gremien zur Beratung vorliegt (DS-Nr. 0782/2020 N1).
Der Ausbau des Fuß- und Radweges der Straße Hainhölzer Markt im nördlichen Bereich des Plangebietes ist als erste Erschließungsmaßnahme für den Nahversorgungsbereich in Verbindung mit dem ursprünglich geplanten und dann eingestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr. 1716 bereits im Jahr 2012 erfolgt.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 03.07.2014 bis zum 04.08.2014 statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde zur Vereinfachung des Verfahrens überarbeitet und geändert. Es werden - im Südosten und im Norden des Plangebiets - Flächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan einbezogen, um eine für das Vorhaben notwendige Neuordnung der Erschließung und der Stellplätze planerisch abzusichern. Hierbei geht es im Norden um den bereits vorhanden Radweg, der nunmehr als Bestandteil der geplanten Straße Hainhölzer Markt planungsrechtlich abgesichert werden soll. Im südlichen Bereich werden nur noch die Flächen einbezogen, für die eine Nutzungsänderung geplant und diese planungsrechtlich relevant ist. Hierbei geht es um die geplanten Stellplatzflächen sowie die Aufhebung einer ursprünglich geplanten, nunmehr jedoch nicht mehr erforderlichen Wegeverbindung zur Durchquerung des Quartiers. Dagegen sind die benachbarten Hochhäuser nicht mehr Bestandteil der einbezogenen Flächen, da für diese eine planungsrechtliche Änderung nicht erforderlich ist. Wegen der beschriebenen Änderungen ist eine Modifizierung des Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses erforderlich.

Entsprechend den oben benannten Zielen soll der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan nunmehr weitergeführt und öffentlich ausgelegt werden.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
61.11 
Hannover / 22.12.2020