Drucksache Nr. 3060/2020:
Bebauungsplan Nr. 1897 - weiterführende Schule Döhren -
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
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3060/2020
2
 

Bebauungsplan Nr. 1897 - weiterführende Schule Döhren -
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1897 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen, Männer und diverse Geschlechter sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Die Kosten für die Schulentwicklung trägt die Landeshauptstadt Hannover. Über die Höhe der Kosten kann noch keine Aussage gemacht werden.

Begründung des Antrages

Entsprechend einem PPG-Beschluss sollen die Voraussetzungen für das Entstehen einer "weiterführenden Schule Döhren" geschaffen werden. Hierzu gehören auch die Vorbereitungen für das Planungsrecht, das den Bau der Schule am vorgesehenen Standort ermöglicht. (Der Projekttitel orientiert sich an der Lage im Stadtbezirk, nicht am Stadtteil.)

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1877 - Hildesheimer Str. 451 - als Satzung beschlossen. Hiermit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Autohändler (VW) aus der Hildesheimer Str. 349 seine Geschäftsflächen und -räume auf das Grundstück Hildesheimer Str. 451 verlegt.

Für die in Teil A liegenden Flächen (siehe Anlage 2) wird die Stadt Hannover Erwerbsverhandlungen führen. Zusammen mit einer bereits im Eigentum der Stadt stehenden Fläche westlich der Erythropelstraße bestünde dann ein angemessenes Potential für eine voraussichtlich vierzügige weiterführende Schule.

Die beiden Flächen liegen zwar nicht direkt nebeneinander, sind aber zu Fuß innerhalb weniger Minuten "von Haus zu Haus" zu erreichen. Die Fläche an der Hildesheimer Straße soll die planungsrechtliche Festsetzung als "Teil A, Fläche für Gemeinbedarf Schule" bekommen. Die Fläche an der Erythropelstraße soll die planungsrechtliche Festsetzung "Teil B, Fläche für Gemeinbedarf; 3-Feld-Sporthalle, FFW Wülfel" enthalten. Hier wird die Schulfläche im Teil A um eine Sporthalle ergänzt und gleichzeitig kann die Freiwillige Feuerwehr Wülfel im Teil B einen neuen Standort erhalten.

Die als Teil A bezeichnete Fläche direkt an der Hildesheimer Straße ist derzeit als Mischgebiet und im Blockinnenbereich als Gewerbegebiet festgesetzt. Der an der Loccumer Straße angrenzende Flächenbereich ist nach §34 BauGB zu beurteilen.

Die als Teil B bezeichnete Fläche östlich der Straße Amelungshof, westlich der Erythropelstraße ist als Gewerbegebiet festgesetzt.

Das verfügbare Grundstück (Teil B) ermöglicht es, neben der Sporthalle auch eine neue Wache für die FFW Wülfel zu errichten. Beide Flächen liegen in unmittelbarer Nähe zu Wohnquartieren, sodass deren Nutzung für öffentliche Zwecke günstiger erscheint als eine gewerbliche Nutzung mit den damit verbundenen Emissionen.


Das Bauleitplanverfahren ist erforderlich, um das für die beabsichtigte Entwicklung notwendige Baurecht zu schaffen.
61.12 
Hannover / 22.12.2020