Drucksache Nr. 3060/2007:
Anerkennung und Förderung einer Kleinen Kindertagesstätte in Trägerschaft des Vereins Kinderkrippe Lenzbergweg e.V.

Inhalt der Drucksache:

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3060/2007
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Anerkennung und Förderung einer Kleinen Kindertagesstätte in Trägerschaft des Vereins Kinderkrippe Lenzbergweg e.V.

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein "Kinderkrippe Lenzbergweg " e.V. als Träger einer Kleinen Kindertagesstätte in Hannover-Waldheim, Lenzbergweg 60 anzuerkennen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Beihilfen für eine Krippengruppe mit 10 Plätzen mit einer Ganztagsbetreuung auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen- und beträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von als gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagestätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand2.800,00 €4645.901/988400Zuwendungen54.400,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten224,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt2.800,00 € Ausgaben insgesamt54.624,00 € 
Finanzierungssaldo-2.800,00 € Überschuss / Zuschuss-54.624,00 € 
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz
(KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Döhren/Wülfel besteht weiterhin Bedarf an Krippenplätzen.

Die ehemaligen Räumlichkeiten einer privat betriebenen Kinderkrippe im Lenzbergweg 60 in Hannover-Waldheim möchte der Verein
" Kinderkrippe Lenzbergweg" nutzen, um eine Kleine Kindertagesstätte mit 10 Plätzen anzubieten.
Die entsprechende räumliche Ausstattung innerhalb des Mietobjektes ( Einfamilienhaus) sowie eine Außenspielfläche von rd. 500 m² stehen für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung, so dass keine aufwendigen Baumaßnahmen erforderlich werden.

Hinsichtlich der derzeit vorliegenden pädagogischen Konzeption ist diese als erste Orientierung zu betrachten.
Die Verwaltung beabsichtigt diese Kleine Kindertagesstätte mit entsprechender Fachberatung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung zu begleiten und zu unterstützen.

Durch die zusätzliche Krippengruppe wird dem geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuunsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Der Träger stellt sich und seine Planung in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung am 07.12.2007 vor.

Mit dem Nds. Kultusministerium wurde die Planung besprochen und eine Betriebserlaubnis zum 01.12.2007 in Aussicht gestellt.

Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 54.400,00 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Darüber hinaus wird dem Verein ein einmaliger Zuschuss von 2.800,00 € für Einrichtungsgegenstände gewährt.

51.4 
Hannover / 10.12.2007