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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt242. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Leinhausen / "Fuhsestraße-Ost"
Entscheidung über die eingegangene Stellungnahme aus der öffentlichen Auslage
Feststellungsbeschluss
Antrag,
1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 242. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem Einzelantrag in Anlage 5 zu dieser Drucksache zu entscheiden,
2. die 242. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1079/2022 Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit /
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Mit dem 242. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung einer nicht mehr für Eisenbahnzwecke benötigten und durch Entwidmung aus der Planfeststellung entlassenen Fläche geschaffen und gleichzeitig der Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtteil Leinhausen gedeckt werden.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 30. Juni 2022 beschlossene Entwurf der 242. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung in der Zeit vom 14.07.2022 bis 29.08.2022 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 05.07.2022 bis 29.08.2022 statt. Mit gleichem Schreiben wurden diese über die öffentliche Auslegung unterrichtet.
Während der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Im Wesentlichen wird darin angemerkt, dass ein benachbartes Grundstück nicht von Bahnbetriebszwecken entwidmet werden kann und dadurch möglicherweise Lärmbeeinträchtigungen für die Wohnbauentwicklung entstehen könnten, welche in der Planung berücksichtigt werden müssten.
Aus dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange liegt eine Stellungnahme vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden wäre.
Im Wesentlichen geht es in dieser Stellungnahme um die Anwendbarkeit der Eingriffsregelung sowie der Bestandserfassung von Reptilien.
Die Verwaltung beantragt, darüber entsprechend dem Antrag in Anlage 5 zu dieser Drucksache zu beschließen.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 242. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 242. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 242. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 5 Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslage / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
61.15
Hannover / Nov 21, 2022