Drucksache Nr. 3011/2022:
Stadtbahnstrecke B-Nord:
Hochbahnsteig Kabelkamp - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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3011/2022
6
 

Stadtbahnstrecke B-Nord:
Hochbahnsteig Kabelkamp - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Antrag,

zu beschließen, dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die planrechtlichen Voraussetzungen für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Kabelkamp auf Grundlage der als Anlagen 1-6 beigefügten Pläne schafft.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der barrierefreie Ausbau von Stadtbahnhaltestellen bietet eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg. Diese kommt besonders auch älteren Menschen sowie Menschen im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern oder mobilitätseingeschränkten Personen zu Gute, die häufig auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angewiesen sind.

Durch die in den Planungen vorgesehenen Einbauten von Notruf- und Informationssprechzellen wird zudem ein besonderes Sicherheitsbedürfnis von Frauen berücksichtigt. Darüber hinaus erhalten die geplanten Hochbahnsteige beidseitig barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste.

Kostentabelle


Bezüglich des barrierefreien Ausbaus der beiden Stadtbahnhaltestellen entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt Hannover nicht Maßnahmenträgerin ist.

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation

In den Hauptverkehrszeiten sind die Stadtbahnlinien 1 und 2 im Verlauf der Vahrenwalder Straße sehr stark nachgefragt, so dass perspektivisch eine Erhöhung der Platzkapazitäten erforderlich wird. Während die Linie 1 bereits mit drei Wagen verkehrt, wird dies auf der Linie 2 wegen der erforderlichen Bahnsteigverlängerungen frühestens ab Ende 2027 möglich sein.

Um dennoch möglichst zeitnah eine Kapazitätserhöhung vornehmen zu können, ist vorgesehen, die Linie 8, die im nördlichen Linienabschnitt ab der Station Hauptbahnhof noch über ausreichend freie Kapazitäten verfügt, über die Haltestelle Dragonerstraße hinaus bis Kabelkamp zu verlängern. Diese Haltestelle ist ein Schwerpunkt beim Fahrgastaufkommen und erfährt im Umfeld eine weiter zunehmende Verdichtung der Bebauung.

Insofern liegt es nahe, ein nördlich davon gelegenes Kehrgleis anzulegen, in dem zukünftig die Züge der Linie 8 gewendet werden. Dieses Kehrgleis wird dann die betrieblichen Funktionen des Kehrgleises Dragonerstraße übernehmen, das aber für Störungsfälle im Linienbetrieb erhalten bleibt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird in einer separaten Drucksache die Maßnahme "Bau des Kehrgleises" näher erläutert und zum Beschluss vorgelegt. Die Anlagen 3 und 6 sind daher als rein informativ beigefügt.

Die von der infra mit der Planung des Vorhabens beauftragte Firma TransTecBau hat eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der Varianten für den zukünftigen Hochbahnsteig Kabelkamp untersucht und bewertet wurden. Die Ergebnisse der Vorzugslösung sind in dieser Drucksache zusammengefasst.

2. Beschreibung der Maßnahme

Die Haltestelle Kabelkamp befindet sich auf der Stadtbahnstrecke B-Nord im Verlauf der Vahrenwalder Straße zwischen den Haltestellen Windausstraße und Alter Flughafen an der Schnittstelle zwischen den Stadtteilen Brink-Hafen und Vahrenheide.

Sie liegt in Mittellage der Vahrenwalder Straße auf besonderem Bahnkörper südlich der signalisierten Kreuzung Vahrenwalder Straße/Kabelkamp/Sahlkamp. An den Fahrbahnrändern des Sahlkampes befindet sich die gleichnamige Haltestelle der Buslinie 135 (Paracelsusweg – Stöcken). Nach Erhebungen der ÜSTRA aus dem 1. Quartal 2019 wird die Stadtbahnhaltestelle von insgesamt rund 4.000 Fahrgästen je durchschnittlichem Werktag genutzt. Der Ein- und Ausstieg erfolgt heute über nicht barrierefreie Seitenniedrigbahnsteige.

Als Standort für den zukünftigen Hochbahnsteig der Haltestelle Kabelkamp kommt in der Vorzugsvariante die Bestandlage südlich des Knotens Vahrenwalder Straße/Kabelkamp/Sahlkamp in Betracht (vgl. Übersichtslageplan Anlage 1). Eine Haltestellenlage nördlich des Knotens wurde verworfen, weil sich aufgrund ungleichmäßiger Haltestellenabstände die Einzugsradien der Haltestellen Kabelkamp und Alter Flughafen maßgeblich überschneiden würden, so dass eine unnötige Doppelerschließung entstünde.

Mit dem barrierefreien Ausbau erhält die Haltestelle Kabelkamp 70m lange Seitenhochbahnsteige für den Einsatz von 2-Wagen-Zügen der Serie TW6000, 3-Wagen-Zügen der Serien TW2000 und, nach Ausbau der übrigen nicht barrierefreien Haltestellen auf der Linie 1, TW3000. Die Bahnsteighöhe liegt 82 cm über der Schienenoberkante. Beide Bahnsteige werden mit einer Breite von 2,50 m ausgebaut. Die Hochbahnsteige werden mit Witterungsschutz, Sitzmöglichkeiten, Fahrkartenautomat, Notruf- und Infosäulen sowie Zugzielanzeigern und Leitelementen ausgestattet.

An allen Bahnsteigenden werden 1,60 m breite Rampen angeordnet. Die nördlichen Zugänge liegen am Knoten von Vahrenwalder Straße, Kabelkamp und Sahlkamp und sind signalgesichert zu erreichen. Über diese Zuwegung führt der kürzeste Weg zu den Bushaltestellen der Linie 135. Für Menschen mit Sehbehinderung erfolgt die Querung der Straßen- und Gleisanlage zusätzlich mit Hilfe einer akustischen Signalanlage.

Von den südlichen Bahnsteigen aus werden die beiden Richtungsfahrbahnen mittels
signalisierter Fußgängerquerungen zu kreuzen sein. Da die Vahrenwalder Straße hier bereits zur Brücke über den Mittellandkanal ansteigt, wird östlich der Straße eine Rampe angelegt, über die die tiefer gelegenen Gebäude und der Fußweg barrierefrei erreicht werden können. Zur Minimierung der Eingriffe in den Baumbestand der Böschung wird die Rampe abgewinkelt.

Nahe den Zugängen zu den Bahnsteigen der Stadtbahn werden an geeigneten Stellen auf
den Nebenanlagen zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Deren genaue
Lage wird in der Ausführungsplanung festgelegt.

Der besondere Bahnkörper in Mittellage der Vahrenwalder Straße bleibt bestehen. Durch die Anlage der Seitenhochbahnsteige einschließlich Sicherheitsraum nehmen die Stadtbahnanlagen künftig an dieser Stelle eine größere Breite ein (vgl. Anlagen 2, 4 und 5) Dadurch verschmälert sich die für die Fahrbahnen zur Verfügung stehende Fläche geringfügig. Die Anzahl der Fahrstreifen und sämtliche Fahrbeziehungen bleiben jedoch erhalten.

Im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle soll auch die in absehbarer Zeit fällige
Gleiserneuerung im Bereich Kabelkamp durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit dem Hochbahnsteig wird zudem auch der Knotenpunkt von Vahrenwalder Straße, Kabelkamp und Sahlkamp barrierefrei umgestaltet einschließlich einer Verbesserung der Fahrbeziehungen für den Radverkehr.

Grunderwerb ist nicht erforderlich, weil sämtliche benötigten Flächen im Besitz der LHH
sind.

3. Kosten und Finanzierung

Für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Kabelkamp hat die infra, bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) den Finanzierungsantrag zur Förderung durch das Land Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz gestellt. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.

Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Kabelkamp betragen die Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung der infra von September 2020 insgesamt rund 6,03 Mio. € netto.
Davon wären voraussichtlich bis zu 2,30 Mio. € von der Region zu tragen.



4. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung

Die ÖPNV-Erschließungsqualität für mobilitätseingeschränkte Menschen wie z. B. Rollstuhl oder Rollator fahrende Menschen, Senioren*innen und Personen mit Kinderwagen wird durch den Bau der Hochbahnsteige erheblich verbessert. Aber auch blinden und sehbehinderten Personen wird durch entsprechend ausgerüstete Fußgängerfurten an den Lichtsignalanlagen (Blindensignalgeber) sowie durch taktile Leitstreifen an den Furten und auf den Bahnsteigen der Einstieg erleichtert.

5. Weiteres Verfahren, Realisierung

Die Planung des Vorhabens erfolgt durch die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) in enger Abstimmung mit der Region Hannover, der LHH und der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe.

Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2020 den Beschluss über die Einleitung der Planfeststellung gefasst.

Nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, voraussichtlich im ersten Quartal 2023, erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des Verfahrens seine Einwände vorbringen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Die Planung der infra sieht vor, 2024 mit dem barrierefreien Ausbau zu beginnen. Für die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien auch entscheidend, dass das Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden kann und dass der Zuwendungsbescheid der LNVG rechtzeitig vorliegt.

Die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien davon abhängig, dass das Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden kann.


6. Anlagen

Anlage 1 Übersichtslageplan
Anlage 2 Lageplan Hochbahnsteig
Anlage 3 Lageplan Kehrgleis Vahrenheide
Anlage 4 Ausbauquerschnitt 1 Hochbahnsteig
Anlage 5 Ausbauquerschnitt 2 Hochbahnsteig
Anlage 6 Querschnitt Kehrgleis Vahrenheide
66.11 
Hannover / 17.11.2022