Drucksache Nr. 3009/2022:
Einziehung einer Teilfläche für das Grundstück Zeppelinstraße Nr. 6

Inhalt der Drucksache:

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3009/2022
1
 

Einziehung einer Teilfläche für das Grundstück Zeppelinstraße Nr. 6

Antrag,

der Einziehung einer Teilfläche der Straße „Zeppelinstraße“, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt gemäß § 8 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der Neufassung vom 24.09.1980 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 39/1980, Seite 359) ein Teilstück der Straße „Zeppelinstraße“ vor dem Grundstück mit der Hausnummer 6 einzuziehen.

Die Einziehung dieser Fläche ist notwendig, damit die bereits errichteten baulichen Anlagen auf dem anliegenden Baugrundstück erschlossen werden können. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine begrünte Fläche, die an die Vorgartenfläche des Grundstücks Zeppelinstraße 6 angrenzt. Die Fläche ist aus Sicht des Fachbereichs Tiefbau als Verkehrsfläche verzichtbar und soll nach erfolgter Einziehung an den Anlieger verkauft werden.



Die öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung gemäß § 8 Abs. 2 NStrG erfolgte am 28.02.2022. Planunterlagen liegen beim Fachbereich Tiefbau, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover öffentlich aus und können drei Monate vom Tage nach der Bekanntmachung gerechnet, werktags nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 0511/168-42795 eingesehen werden.

Nach rechtskräftig erfolgter Einziehung wird die Grundstückseigentümerin der Zeppelinstraße 6 die Teilfläche erwerben. Alle sich aus dem Grunderwerb ergebenden Kosten werden von der Käuferin getragen.
66.11 
Hannover / 17.11.2022