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zu beschließen, den Förderempfehlungen zur Atelier- und Projektraumförderung für das Haushaltsjahr 2021 zu folgen (Anlage 1).
Im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover steht für 2021 wie in den Vorjahren ein Mittelansatz in Höhe von 85.000 Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus liegt eine Förderzusage für die Atelier- und Projektraumförderung über 5.000 Euro von der Dr. Christiane Hackerodt Kunst- und Kulturstiftung vor. Weitere Drittmittel sind beantragt.
1. Informationen zum Förderprogramm und zum Verfahren
Mit dieser Förderung stärkt die Landeshauptstadt Hannover den Kunststandort Hannover und fördert dessen Weiterentwicklung durch die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen. Die Atelier- und Projektraumförderung richtet sich an Bildende Künstler*innen und an Betreiber*innen von Projekträumen der Bildenden Kunst, die ihren jeweiligen Arbeits- bzw. Ausstellungsraum im Stadtgebiet Hannover haben. Die Atelier- und Projektraumförderung wird als Mietkostenzuschuss gezahlt. In Bezug auf die Ateliers wird eine 50%ige Förderung angestrebt, in Bezug auf die Projekträume eine 100%ige Förderung der Mieten.
Die Entscheidung über eine Förderung und über die Festlegung der Förderhöhe trifft das Kulturbüro anhand der nachfolgend genannten Kriterien.
A. Kriterien für die Atelierförderung:
- Professionalität (Ausstellungen, Ausbildung, Preise)
- Nachwuchscharakter
- Entwicklungspotential und künstlerische Qualität
- Vernetzungsgrad
B. Kriterien für die Projektraumförderung:
- Qualität des Konzeptes des Projektraums
- Qualität der Programmgestaltung
- Nachwuchscharakter
- Grad der Vernetzung
- Öffentliche Sichtbarkeit
2. Erläuterungen zur Vergabe der Mittel 2021
Für die Atelier- und Projektraumförderung 2021 gingen zum Bewerbungsschluss am 1.11.2020 insgesamt
73 Anträge ein. 56 Anträge beziehen sich auf eine Förderung von Ateliers und Ateliergemeinschaften und 17 Anträge auf eine Projektraumförderung. Das
beantragte Fördervolumen beträgt insgesamt
242.608 Euro.
Zur Projektraumförderung:
Für die Projektraumförderung haben sich insgesamt
17 Projekträume mit einem Antragsvolumen von
117.320 Euro beworben. Gefördert werden
15 Projekträume mit einer Fördersumme von insgesamt
45.000 Euro. Im Bereich der Projekträume liegen zahlreiche sehr gute Anträge vor. Lediglich 2 antragstellende Projekträume erfüllen die Kriterien nicht, so dass sie von einer Förderung ausgeschlossen werden mussten.
Zur Atelierförderung:
Von den
56 eingereichten Anträgen mit einer Gesamt-Antragssumme von
125.288 Euro wurden
54 Ateliers und Ateliergemeinschaften für eine Förderung ausgewählt. Diese 54 Ateliers und Ateliergemeinschaften werden mit einer Fördersumme von insgesamt
45.000 Euro gefördert. Eine Besonderheit liegt darin, dass für das Jahr 2021 bis auf sehr wenige Ausnahmen nur qualifizierte und professionelle Künstler*innen Anträge gestellt haben – anders als in den Vorjahren. Lediglich 2 antragstellende Ateliers erfüllen die Kriterien nicht, so dass sie von einer Förderung ausgeschlossen werden mussten.
Die Anzahl der förderwürdigen Anträge übersteigt damit sowohl für die Projektraumförderung als auch für die Atelierförderung noch deutlicher als in den Vorjahren die zur Verfügung stehenden Mittel. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Förderhöhen um bis zu 30 % gesenkt werden mussten. Sollte es gelingen, weitere Drittmittel zu akquirieren, würden die Förderhöhen entsprechend angepasst werden.
Vergleichszahlen aus den Vorjahren:
| 2016
(2. Halbj.) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Anträge (insgesamt) |
40
|
45
|
56
|
69
|
59
|
73
|
Atelierförderung
|
26
|
31
|
42
|
50
|
41
|
56
|
Projekträume
|
14
|
14
|
14
|
19
|
18
|
17
|
Beantragtes Fördervolumen |
73.152 €
|
168.640 €
|
176.423 €
|
222.292 €
|
200.193 €
|
242.608 €
|
Fördergelder inkl. Drittmittel |
22.950 €
|
50.000 €
|
85.000 €
|
100.000 €
|
100.000 €
|
90.000 €
|