Drucksache Nr. 3008/2020:
Atelier- und Projektraumförderung 2021

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3008/2020
1
 

Atelier- und Projektraumförderung 2021

Antrag,

zu beschließen, den Förderempfehlungen zur Atelier- und Projektraumförderung für das Haushaltsjahr 2021 zu folgen (Anlage 1).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung richtet sich an Personen jeden Geschlechts

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 2502100
Bildende Kunst und Medienkunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €85,000.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€85,000.00
   
  
Im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover steht für 2021 wie in den Vorjahren ein Mittelansatz in Höhe von 85.000 Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus liegt eine Förderzusage für die Atelier- und Projektraumförderung über 5.000 Euro von der Dr. Christiane Hackerodt Kunst- und Kulturstiftung vor. Weitere Drittmittel sind beantragt.

Begründung des Antrages

1. Informationen zum Förderprogramm und zum Verfahren

Mit dieser Förderung stärkt die Landeshauptstadt Hannover den Kunststandort Hannover und fördert dessen Weiterentwicklung durch die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen. Die Atelier- und Projektraumförderung richtet sich an Bildende Künstler*innen und an Betreiber*innen von Projekträumen der Bildenden Kunst, die ihren jeweiligen Arbeits- bzw. Ausstellungsraum im Stadtgebiet Hannover haben. Die Atelier- und Projektraumförderung wird als Mietkostenzuschuss gezahlt. In Bezug auf die Ateliers wird eine 50%ige Förderung angestrebt, in Bezug auf die Projekträume eine 100%ige Förderung der Mieten.

Die Entscheidung über eine Förderung und über die Festlegung der Förderhöhe trifft das Kulturbüro anhand der nachfolgend genannten Kriterien.

A. Kriterien für die Atelierförderung:
- Professionalität (Ausstellungen, Ausbildung, Preise)
- Nachwuchscharakter
- Entwicklungspotential und künstlerische Qualität
- Vernetzungsgrad

B. Kriterien für die Projektraumförderung:
- Qualität des Konzeptes des Projektraums
- Qualität der Programmgestaltung
- Nachwuchscharakter
- Grad der Vernetzung
- Öffentliche Sichtbarkeit



2. Erläuterungen zur Vergabe der Mittel 2021
Für die Atelier- und Projektraumförderung 2021 gingen zum Bewerbungsschluss am 1.11.2020 insgesamt 73 Anträge ein. 56 Anträge beziehen sich auf eine Förderung von Ateliers und Ateliergemeinschaften und 17 Anträge auf eine Projektraumförderung. Das beantragte Fördervolumen beträgt insgesamt 242.608 Euro.

Zur Projektraumförderung:
Für die Projektraumförderung haben sich insgesamt 17 Projekträume mit einem Antragsvolumen von 117.320 Euro beworben. Gefördert werden 15 Projekträume mit einer Fördersumme von insgesamt 45.000 Euro. Im Bereich der Projekträume liegen zahlreiche sehr gute Anträge vor. Lediglich 2 antragstellende Projekträume erfüllen die Kriterien nicht, so dass sie von einer Förderung ausgeschlossen werden mussten.

Zur Atelierförderung:
Von den 56 eingereichten Anträgen mit einer Gesamt-Antragssumme von 125.288 Euro wurden 54 Ateliers und Ateliergemeinschaften für eine Förderung ausgewählt. Diese 54 Ateliers und Ateliergemeinschaften werden mit einer Fördersumme von insgesamt 45.000 Euro gefördert. Eine Besonderheit liegt darin, dass für das Jahr 2021 bis auf sehr wenige Ausnahmen nur qualifizierte und professionelle Künstler*innen Anträge gestellt haben – anders als in den Vorjahren. Lediglich 2 antragstellende Ateliers erfüllen die Kriterien nicht, so dass sie von einer Förderung ausgeschlossen werden mussten.

Die Anzahl der förderwürdigen Anträge übersteigt damit sowohl für die Projektraumförderung als auch für die Atelierförderung noch deutlicher als in den Vorjahren die zur Verfügung stehenden Mittel. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Förderhöhen um bis zu 30 % gesenkt werden mussten. Sollte es gelingen, weitere Drittmittel zu akquirieren, würden die Förderhöhen entsprechend angepasst werden.

Vergleichszahlen aus den Vorjahren:


2016
(2. Halbj.)
2017
2018
2019
2020
2021
Anträge (insgesamt)

40

45

56

69

59

73

Atelierförderung

26

31

42

50

41

56

Projekträume

14

14

14

19

18

17
Beantragtes Fördervolumen

73.152 €

168.640 €

176.423 €

222.292 €

200.193 €

242.608 €
Fördergelder inkl. Drittmittel

22.950 €

50.000 €

85.000 €

100.000 €

100.000 €

90.000 €
41.1 
Hannover / Dec 10, 2020