Antrag Nr. 3005/2020:
Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss
(Michael Balke, Ralf Popp, André Feind) zu zur DS 2754/2020: Fortsetzung der Umsetzung des Medienentwicklungsplans ab 2021

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss
(Michael Balke, Ralf Popp, André Feind) zu zur DS 2754/2020: Fortsetzung der Umsetzung des Medienentwicklungsplans ab 2021

Antrag

Die Drucksache 2754/2020 wird um einen dritten Beschlusspunkt erweitert:

3. Die Verwaltung berichtet im Schul- und Bildungsausschuss (ASchuBi) in folgender Weise:


a) Die Verwaltung legt in der ersten oder zweiten Sitzung des ASchuBi in 2021 einen Statusbericht mit einer Bestandsanalyse bezüglich des in der DS 2754/2020
behandelten MEP-Ausbau (Stichtag 31.12.20) vor. Dabei ist insbesondere für jede Schule über die bestehende Internet-Breitbandanbindung (vorhanden, Bandbreite) und die bestehende Inhouse-Verkabelung (prozentual bewertet bezogen auf MEP-Vollausbau) zu berichten.
b) Basierend auf der unter a) genannten Statusanalyse erstellt die Verwaltung eine nachvollziehbare Ausbauplanung (inkl. Zeit- und Stellenplanung) für die in der DS 2754/2020 beschriebenen MEP-Vorhaben und stellt diese in der zweiten oder dritten Sitzung des ASchuBi in 2021 vor. Die Ausbauplanung enthält die Komponenten Breitbandanschluss, WLAN-Ausbau, digitale Ausstattung (SmartBoards etc.) und die Aufbaustufen des geplanten Supports inkl. der Definitionen der unterschiedlichen Service-Level.
c) Die Verwaltung berichtet regelmäßig (z. B. quartalsweise mindestens aber dreimal im Jahr) über den Fortschritt der Arbeiten mit Soll-Ist-Abgleich zur unter b) genannten Planung.
d) Die Verwaltung realisiert nach Möglichkeit mehr Beteiligung bei den in der DS 2754/2020 beschriebenen MEP-Vorhaben über Workshops, z.B. bei Ausschreibungsverfahren.

Begründung

Die vorgelegte DS 2754/2020 wirft zahlreiche Fragen auf, wie die auf den Folgeseiten an die Begründung angefügte Auflistung belegt. Die Antworten auf viele dieser Fragen (darunter die o.g. Bestandsaufnahme und nachvollziehbare Planung) wären nötig, um der DS mit Überzeugung zuzustimmen. Da aber der Beschluss der DS wünschenswert ist, um ohne Verzögerung mit der Umsetzung der in der DS beschriebenen MEP-Vorhaben beginnen zu können, schlagen wir vor, die DS zu beschließen, und die Klärung der Fragen über den o.g. 3. Beschlusspunkt in die DS zu integrieren. Dies schafft zudem eine wünschenswerte Transparenz und bietet die Möglichkeit zur verstärkten Beteiligung des ASchuBi.
Hannover / 8.12.2020 Michael Balke Ralf Popp Andre Feind

Aspekte und Fragen aus der Elternschaft zur DS 2754/2020,
zusammengetragen von den der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss

Die vorgelegte Drucksache ist uns Elternvertretern in vielen Punkten zu unkonkret, weist Lücken auf und zum Teil wirft sie sogar mehr Fragen auf, als dass sie informiert. Vor diesem Hintergrund sind hier Fragen und Gedanken zur Drucksache in der Hoffnung aufgeführt, dass sie zu einer Klärung und Verbesserung der Drucksache führen kann. Die Fragen und Aspekte sind in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie beim Lesen der Drucksache aufkommen.

Fragen zur Kostentabelle:

1. Wie setzt sich die Summe zum Erwerb von beweglichem Sachvermögen zusammen?
2. Kommen die Zuwendungen für Investitionstätigkeit aus dem Geldern des Digitalpakts? Wie kommt es zu der Summe?
3. Was steckt hinter den Geldbeträgen zum Produkt 24303 (Schulformübergreifende Maßnahmen)
4. Sind die für 2022 angegeben Kosten allein für den in der DS beschriebenen Support gedacht?

Muss es bei den Ausführungen zum Digitalpakt nicht heißen: "Aufgrund des DigitalPaktes des Bundes und des Landes Niedersachsen kann die Landeshauptstadt Hannover bis zum 16.5.2023 ca. 20 Mio. € beantragen."?

Fragen zur Begründung Kapitel 1:

1. Was sind die Ergebnisse der benannten Workshops konkret und wo kann man die nachlesen?
2. Wird in der DS wirklich erläutert, wie der technische Support sichergestellt werden soll? (s.u.)
3. Muss es in der Aufzählung nicht heißen "... bis zum 16.5.2023 ... beantragen."?
4. Warum steht da, dass die beantragten Mittel aus dem Digitalpakt zur Finanzierung von Investitionen an den Schulen eingesetzt werden "können" und nicht, dass sie dazu verwendet "werden"?

Fragen zur Begründung Kapitel 2:
Die den Schulen derzeit bzw. seit Mai zur Verfügung stehenden Grundfunktionen für das
digitale Lernen sind in Abschnitt 2.1. in zwei Bausteinen (Basisangeboten) beschrieben.

1. Ist bekannt, welche Schulen, welche der beiden Basisangebote nutzen und ggf. in welchem Umfang? Sind die in 2.1.1. genannten ca. 48.000 SuS und 500 LuL aktuelle oder zukünftige Nutzer? Ist bekannt, wie aktiv diese Nutzer sind, bzw. gibt es darunter Nutzer die nur angelegt sind und von denen man über die Aktivität nichts sagen kann?
2. Ist bekannt, welche Schulen die Basisangebote zukünftig ab wann nutzen möchten und welche Schulen nicht anstreben, diese Basisangebote zu nutzen?
3. In Abschnitt 4.5.2 werden al Nutzer für das mobile Lernen 20 Jg. als Rechnungsgröße angenommen. Warum wird der Bedarf hier (und beim Basisangebot Schulen-Hannover) nicht bei den Schulen abgefragt?
4. Mit wieviel Nutzern der unterschiedlichen Typen (SuS, LuL, Eltern, ...) wird zu welchen Zeiten gerechnet?
5. Wie ist die Anbindung der in der DS 1000/2020 beschriebenen Funktionen (Zugang für Eltern, Stundenplanverwaltung, Notenverwaltung, etc.) mit welchen Zielen/Terminen geplant?
6. Gibt es Rahmenbedingungen die Schulen für das Nutzen des Basisangebots Mobiles Lernen erfüllen müssen? Welche sind das?
7. Welches sind die in 2.1.1 genannten digitalen Lernangebote konkret?
8. Gibt es Rahmenbedingungen und Grenzen für die Rechtevergabe mit UCS? Sind auch die Eltern bereits in UCS erfasst und verfügbar? Wenn nein, wann wird das der Fall sein bzw. wann werden die Eltern ihre Zugänge nutzen können?
9. Was sind die in 2.1.2 genannten Supportanforderungen der LHH?
10. Wie ist die Planung der zentralen Bereitstellung der diversen schulorganisatorischen Programme? Wann ist vorgesehen, welche Programme zur Verfügung zu stellen. Welche Probleme sind dazu zu lösen? Gibt es Risiken?
11. Wie ist der inhaltliche Umfang des in 2.1.2 genannten Supports genau?
12. Warum gibt es noch so viele unerledigte Aktionspunkte bei den unter 2.1. beschriebenen Maßnahmen, wenn sie als "bereits umgesetzt" bezeichnet werden? Sollte man diesen Titel dann nicht fairerweise weglassen?
13. Wie ist der Plan, welche Schulen, wann in welchem Umfang WLAN und IT-Infrastruktur bekommen?
Die Antworten auf die ersten drei Fragen haben sicher in hohem Maße einen Einfluss auf die Kalkulation der Ressourcen, die Mittel und langfristig für die Bereitstellung der beiden Bausteine nötig sein werden.

Fragen zur Begründung Kapitel 3.1: WLAN und digitale Ausstattung für alle Schulen in H.

1. Gelten beide unter 3.1. genannten Ziele (WLAN-Ausstattung + digitale Tafelsysteme) für alle Schulen wie die Überschrift 3.1 ausweist? Geht es dabei um digitale Tafelsysteme in allen Räumen der avisierten Schulen?
2. Es ist genannt, dass die Grundlage für die weitere Vernetzung der Schulen und Klassenräume zum einen eine ausreichende Internet-Breitbandanbindung der Schule sowie eine entsprechende Inhouse-Verkabelung ist. Warum ist das so?
3. Oder ist mit dem Satz gemeint, dass die ausreichende Internet-Breitbandanbindung der Schule sowie eine entsprechende Inhouse-Verkabelung die Grundlage ist, damit ein flächendeckendes WLAN-Netz innerhalb der Schule betrieben werden kann? Bedeutet dies dann, dass nach Abschluss der Maßnahme zum WLAN-Ausbau an einer Schule nicht sichergestellt ist, dass das WLAN auch benutzt werden kann?
4. Warum steht da am Ende von 3.1. "Zum anderen ist die Anbindung der Schule mit einer Bandbreite von mindestens 1 GBit/s erforderlich. (Gbit/s = GigaBit pro Sekunde = Milliarden Bit pro Sekunde Übertragungsgeschwindigkeit)"? ist das nicht vielmehr die Definition der darüber erwähnten "ausreichende Internet-Breitbandanbindung"?

Fragen zur Begründung Kapitel 3.2: Anforderungen an die Breitbandanbindung
1. Was sind das für im ersten Satz von 3.2. genannte Voraussetzungen, von denen die WLAN-Abdeckung abhängig sind? Der Satz ist irgendwie unklar.
2. Auch in Variante A2 ist und bleibt die LHH verantwortlicher Schulträger für Schulen mit einem eigenen Internetanschluss. Wie soll hier eine geeignete Unterstützung oder ggf. Migration hin zur Variante A1 erfolgen?

Fragen zur Begründung Kapitel 3.3: WLAN-Vernetzung innerhalb der Schulen
1. Ist es richtig, dass die in 3.3. genannten Varianten B1 (Schulneubau), B2 (in Teilen vorhandene Raum-Verkabelung) B3 (Vorhandene strukturierte Netzwerkverkabelung der Räume) nicht die Schulen abdecken, die keinerlei Raumverkabelung haben? Wenn ja, warum wird das nicht abgedeckt? Gibt es solche Schulen nicht.?
2. Ist bekannt wie viele und welche Schulen, in welche der drei Kategorien fallen?

Fragen zur Begründung Kapitel 3.4: Auswirkungen der Varianten auf Betrieb und Support
In 3.4. ist vermerkt, dass die LHH Betrieb und Support des WLAN nur dann übernimmt, wenn der von der LHH vorgegebene einheitliche Standard erfüllt wird. Bedeutet dies, dass die LHH sich in diesen Fällen von ihrer Aufgabe als Schulträger lossagt, für die Bereitstellung solcher Systeme zu sorgen? Ist das wirklich gewollt?
2. Wenn das Lossagen von der o.g. Aufgabe wirklich gewollt ist, ist es wohl fraglich, ob die Verantwortungsablehnung in dieser Art möglich ist. Gesetzt den Fall, diese Situation tritt bei mehreren Schulen ein: Wie wurde das bei der Berechnung des Supports und Betriebs bezogen auf die benötigten Stellen berücksichtigt? Wie ist der aktuelle Status der Analyse? Wie viele Schulen würden das vermutlich sein?
Fragen zur Begründung Kapitel 3.5: Weitere digitale Ausstattung für Schulen
1. Ist bekannt, welche und viele der in 3.5 genannten Systeme (digitale Tafelsysteme) insgesamt und an welchen Schulen benötigt werden und werden diese alle mit dieser DS angeschafft? Und wenn nein, wie viele dieser Systeme sind in der Maßnahme enthalten?

Fragen zur Erläuterung des Beschlussteils 2
In Abschnitt 4.1 geht die DS davon aus, dass Lehrkräfte der Schulen (insbesondere, wenn sie die Rolle eines Administrators haben) eine, dem Level1-3-Support „vorgeschaltete erste Fehleranalyse“ vornehmen können. Hier kann festgehalten werden, dass eine solche Einbeziehung der Arbeitszeit der Lehrkräfte in die städtische DS unredlich ist, wenn die davon betroffenen Dritten nicht einbezogen wurden. Planungen dieser Art könnte man sonst analog als „Vertrag zu Lasten Dritter“ bewerten – was unzulässig ist. Man kann nicht „Dritte“, in diesem Fall die Lehrkräfte (und damit das Land) zu etwas verpflichten, ohne das der „Dritte“ mitgewirkt hat. Daher sollten die Antworten auf die nachfolgenden Fragen in der DS enthalten sein.
1. Wie wurde die Mitwirkung hier im Vorfeld sichergestellt?
2. Was wurde hierzu verbindlich mit dem Land/der Landesschulbehörde geregelt?
3. Wie viele Stunden Arbeitszeit sind hierzu budgetiert/definiert worden pro Schule?

Unabhängig davon und angesichts der vom Land zugesagten Mittel ist es natürlich sinnvoll, eine Art „Level-0-Support“ in dieser Weise mit einzuplanen. Bei der Planung dieses Level-0-Supports gilt es auch die Schulen zu berücksichtigen die praktisch keine Digital-Technik-Kompetenz haben. Denen muss auch vor Ort geholfen werden. Da es vermutlich keine Lösung ist, zahlreiche „Mini-Admins“ vor Ort (Technik-Hausmeister) zu haben, könnte es eine Lösung sein, dass die Stadt Schulungen anbietet/finanziert, über die sich Lehrkräfte, pädagogische Kräfte oder Hausmeister fortbilden können, um Kompetenz vor Ort auszubauen. Darüber hinaus sollte aber ein vorab stundenweise „buchbarer“ mobiler Dienst zur Unterstützung des 0-Level-Supports eingeplant werden, der vor Ort einen Admin unterstützt. Auch das Einrichten einer Telefon-Hotline könnte hilfreich sein, um zum einen diese ganz einfachen Fragen zu klären oder dann im Zweifel tatsächlich unverzüglich jemanden zu der nachfragenden Schule schickt. Oder ist dies genau die Aufgabe des level-1-Supports?

Fragen generell zu Support nach 4.1 -4.4.:


1. Welche Berechnungen mit welchen Wahrscheinlichkeiten für das Auftreten von Supportleistungen lagen dem Personalschlüssel zu Grunde? Gibt es hierzu Modellrechnungen?
2. Welche Anteile sind dem Betrieb zugehörig, wie ist das Verhältnis von Betriebs- und Support-Leistungen zueinander?
3. Wo sind die unterschiedlichen Support-Level anhand von Fehlerbildern/Prozessen definiert worden und wie grenzen sie sich ab?
4. Was sind die Service-Level-Agreements zu den Support-Level?

5. Welche Reaktionszeit und welches Zeitfenster wurden festgelegt? Wo sind sie nachzulesen?
6. Über welche Kontaktwege erfolgt die Meldung der Störungen oder Supportanfragen?
7. Gibt es ein Herbeiruf-Konzept mit einer Mobilitätslösung, wenn sich Probleme nicht über das Remote-Verfahren lösen können? Wie ist die Problemlösung vor Ort an den Schulen vorgesehen, d.h. wenn Support-Mitarbeiter an die Schulen fahren müssen?
8. Worauf begründet sich unter 4.2. die Feststellung/Behauptung: „Die meisten Probleme können schon durch den First-Level-Support erledigt werden“? So etwas kann man als Ziel definieren, aber nicht in der Art, wie es hier aufgeführt wird.
9. Wo kann man die Aufgabenbeschreibungen/Job-Profile der einzustellenden Support-Mitarbeiter einsehen? Ohne entsprechende Definitionen bleibt unklar, welches Problem auf welchem Level gelöst werden kann und ob ausreichend Fachkenntnisse vorhanden sind.
10. Wer sind die Spezialisten der Fachabteilungen der LHH, d.h. welche Fachfunktionen sind Bestandteil des Third-Level-Support? Wer entscheidet nach welchen Kriterien über notwendige Einsätze durch technische Fachkräfte vor Ort?
11. Nach welchen Kriterien wird wann entschieden, ob der First- und Second-Level-Support weiterhin durch einen Serviceanbieter oder durch die LHH erfolgt?
12. In 4.5.1.heißt es, dass nach Abschluss der 2-jährigen Aufbauphase geprüft wird, ob der First- und Second-Level-Support...durch die LHH übernommen werden kann. Wenn die Entscheidung gegen die Übernahme durch die LHH gefällt wird, was passiert dann mit den geschaffenen Stellen und deren Stelleninhabern? Werden somit diese Stellen nur befristet auf 2 Jahre ausgeschrieben und besetzt?

Fragen zu Abschnitt 4.5.5

1. Ist hier Support vor Ort durch die schulischen Administratoren geplant? Wenn ja, s. Darstellung zu Abschnitt 4.1.
2. Ist die hier genannte Software von UCS mit dem bedarf der Schulen abgestimmt und vollumfänglich für alle Schulformen und Jahrgänge nutzbar?

Fragen und Aspekte zu Anlage 1 zur DS, Kriterien und Bewertungsmatrix:
1. Warum stellt die LHH den Schulen nicht ein Muster-Medienbildungskonzept zur Verfügung? Damit würde man den Schulen helfen, zeitnah die Voraussetzungen für die Beantragung von Maßnahmen nach dem Digitalpakt zu erbringen, um schneller an die Mittel zu kommen. Da die LHH das MBK danach eh auf Vollständigkeit überprüft, könnte die LHH so im Vorfeld unterstützend vorarbeiten und sich selbst Arbeit verringern.
2. Warum ist sie Qualität eines MBK als messbarer Ausdruck des digitalen Reifegrades einer Schulgemeinschaft nicht das wichtigste Kriterium für die Auswahl? Ein gut gemachtes MBK als Hauptkriterium ermöglicht es zu erkennen, wo die Mittel auf besonders fruchtbaren Boden fallen. Wenn so viele Stellen für den Support geplant sind, wäre diese Stelleninhaber gerade in der Frühphase des Jahres 2021 bei der Prüfung von MBKen gut und sehr nützlich eingesetzt.
In der Anlage wird mittels einer Matrix mit A- und B-Kriterien aufgezeigt, wie es zur Reihenfolge des weiteren Ausbaus kommen soll. Während die A-Kriterien für alle Schulen gleich zu erfüllen oder nicht zu erfüllen sind, um entsprechende Punkte zu sammeln, finden sich unter den B-Kriterien solche Kriterien, die nur von einem Teil der Schulen erfüllbar sind, da es sich um spezielle Kriterien zu Standort, besonderer Zusammensetzung der Schülerschaft und Inklusionsthemen geht (Grundschulen sind hier in der Betrachtung außen vor gelassen). Da man die A- und B-Kriterien gleich gewichten will kommt es per se zu einer Ungleichbehandlung der Schulen. So haben Schulen zum Beispiel allein wegen ihrer geographischen Lage einen Nachteil im Sinne dieser Matrix. Das Ziel, Schulen mit besonderen Herausforderungen bewusst zu fördern, ist nachvollziehbar und zu unterstützen. Daher sollten die B-Kriterien auch korrigierend eingreifen. Es ist jedoch eine Verzerrung, wenn sie zusammen mit den A-Kriterien gelten und damit ausschlaggebend sein können.

Eine Berücksichtigung der B-Kriterien mit jeweils 0,5 Punkten erscheint daher angemessener im Sinne einer Chancengleichheit. Letztlich geht es ja hier darum, im Sinne einer maximal effektiven Digitalisierung die beste Reihenfolge zu erzielen. Schulen mit besonderer Herausforderung werden zudem schon gesondert durch andere Maßnahmen gefördert, die auch in Sachen Digitalisierung wirken.

Schließlich wirkt es kurios, jetzt in einer DS über die Rangfolge zu entscheiden, bevor der Stand und die Schulstatistik dabei berücksichtigt ist. Es wäre zielführender und zukunftssicherer, auf Grundlage eines aktuellen Stands eine Entscheidung zu treffen, also die Inhalte der Anlage zunächst aus der DS auszuklammern.

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