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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 646, 2. Änderung - Osterstraße Nord, Satzungsbeschluß
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 646, 2. Änderung - Osterstraße Nord, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 646, 2. Änderung - Osterstraße Nord, hat vom 10.10.2019 bis zum 11.11.2019 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 18.09.2019 bis zum 18.10.2019 durchgeführt.
Die Begründung des Entwurfs und der Bebauungsplanentwurf wurden unverändert übernommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 19.11.2019