Drucksache Nr. 3001/2007:
Abschluss der Sanierung Nordstadt
- Satzungsbeschluss -

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Nordstadt
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3001/2007
2
 

Abschluss der Sanierung Nordstadt
- Satzungsbeschluss -

Antrag,

die Satzung (Anlage 1) zu beschließen: Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 NGO wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nordstadt vom 17.12.1984 für die gesamten Restflächen des Sanierungsgebietes Nordstadt (Teilentlassungsbereich II) aufgehoben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem erreichten Sanierungsziel im Hinblick auf Genderaspekte ist die Aufenthaltsqualität für alle Bevölkerungsgruppen in der Nordstadt erhöht worden.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Aufhebung der Satzung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen, wie z.B. behinderter Menschen, erfolgt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nordstadt wurde mit Ratsbeschluss vom 28.06.1984 (DS Nr. 0648/1984) beschlossen.
Mit der Drucksache Nr. 2317/2002 hatte die Verwaltung über das Abschlussprogramm Nordstadt informiert und die förmliche Entlassung aus der Sanierung für Teilbereiche angekündigt.
Der Teilbereich I (südlich der Hahnenstraße, Kopernikusstraße bis zur Christuskirche) wurde mit Ratsbeschluss vom 02.03.2004 (DS Nr. 2346/2003) bereits aus dem Sanierungsgebiet Nordstadt entlassen.

Nachdem nun auch die restlichen im Abschlussprogramm beschriebenen und durchführbaren Sanierungsmaßnahmen inzwischen realisiert wurden, kann somit auch die gesamte Restfläche des Sanierungsgebietes Nordstadt aus der Sanierung entlassen werden.

Seit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Nordstadt im Jahr 1984 konnten mit dem Einsatz von ca. 65 Mio. Euro an Städtebauförderungsmitteln im Wesentlichen die städtebaulichen Missstände beseitigt und die Wohn- und Arbeitsverhältnisse grundlegend verbessert werden. Mit diesen Aufwendungen wurden weitere Projekte angestoßen, die mit öffentlichen Mitteln aus anderen Töpfen finanziert wurden:
  • insgesamt ca. 45 Mio. Euro für Neubauten und Modernisierung von Altbauten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus und
  • ca. 5 Mio. Euro an Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzmitteln (GVFG) und Mittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Ausbau des Weidendammes und der Bodestraße und für den Ausbau des Engelbosteler Dammes nach dem Stadtbahnbau.
Diese Summen initiierten ein Mehrfaches an Ausgaben, die von den privaten Eigentümern zur Verbesserung der Wohnungen und Betriebsstätten eingesetzt wurden.
Durch das Zusammenwirken der öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen wurden erfolgreich die Grundlagen für eine weiterhin positive Entwicklung der Nordstadt geschaffen. Im Ergebnis kann für die Sanierung der Nordstadt eine durchaus positive Bilanz gezogen werden.

In der Anlage 2 ist der Abschlussbericht in Kurzform beigefügt.

Eine weitere sanierungsrechtliche Verfügungsbeschränkung des Eigentums ist nicht mehr gerechtfertigt, so dass die während der Sanierung suspendierten Vorschriften des Allgemeinen Städtebaurechts nach Baugesetzbuch wieder Anwendung finden können.

Mit Abschluss der Sanierung werden die Grundstückseigentümer gemäß § 154 (3) BauGB zu Leistungen herangezogen, mit denen die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen ausgeglichen werden.
61.41 
Hannover / 28.11.2007