Drucksache Nr. 3000/2022:
IGS Roderbruch, Sanierung Glasdächer und Schrägfassaden (Hauptgebäude)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
3000/2022
3
 

IGS Roderbruch, Sanierung Glasdächer und Schrägfassaden (Hauptgebäude)

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Sanierung Glasdächer und Schrägfassaden im Hauptgebäude der IGS Roderbruch in Höhe von 1.800.000 €.

sowie

2. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 1.800.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.800.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.800.000,00 €

Die benötigten Haushaltsmittel für das Projekt werden aus Rückstellungen zu Lasten des Jahres 2022 im Teilergebnishaushalt 19 bereitgestellt.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung:
Die IGS Roderbruch führt sowohl im Sekundarbereich I als auch im Sekundarbereich II 6 Züge und hat einen 4-zügigen Primarbereich im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld. Sie wird als gebundene Ganztagsschule geführt. Im Schuljahr 2022/23 wird sie laut amtlicher Schulstatistik von insgesamt 1894 Schüler*innen, inklusive der Doppelzählung von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, besucht.
Aufgrund der anhaltend hohen Schulplatzbedarfe wird die IGS Roderbruch dauerhaft zur Bedarfsdeckung benötigt.

Allgemeines
Das Hauptgebäude der IGS Roderbruch wurde 1972-73 gebaut.
Im Jahr 2021 wurde eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Fassaden und Dächer erstellt.
Im Zuge dieser Studie wurde festgestellt, dass in einem ersten Bauabschnitt die besonders sanierungsbedüftigen sechs Glasoberlichter der Schulstraße und zwei Schrägfassaden erneuert werden sollten. Aus diesem gehen die folgenden Maßnahmen hervor.

Maßnahmenbeschreibung
Sanierung von sechs Pultglasdächern (ca. jeweils 7 x 4 m), welche sich noch weitestgehend im Originalzustand aus dem Jahr 1972 befinden.

Sanierung von zwei schrägen Pfosten-Riegelfassaden (Alu-/Stahl-Glas) in den Innenhöfen.
welche erstmalig 1996 bzw. 1999 errichtet wurden.

Um die Maßnahmen durchführen zu können, sind umfangreiche Baustelleneinrichtungs- und Sicherungsmaßnahmen notwendig, welche über das normale Maß hinausgehen. Daher sind für diesen Bereich ca. 27% der Baukosten notwendig.
Einzelheiten der geplanten baulichen Maßnahmen können den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden.

Denkmalschutz
Die gesamte Liegenschaft steht auf der Vorschlagliste zum Denkmalschutz und wird daher als solches behandelt. Die Planung wurde mit der Denkmalpflege der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt

Barrierefreiheit
Die Planung wurde mit der Beauftragten der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit Behinderung abgestimmt.

Terminplanung
Da es durch die Baumaßnahmen zu massiven Beeinflussungen des Schulbetriebes kommen wird und die Rettungswege beeinträchtigt werden, können die Maßnahmen nur unter Hinzunahme der jeweiligen Sommerferien durchgeführt werden. Aufgrung des erfoderlichen Planungs- und Ausschreibungsvorlaufs, mit dem erst nach abschließendem Beschluss dieser Drucksache begonnen werden kann, ist eine Ausführung in den Sommerferien 2023 nicht mehr wahrscheinlich.

Die Ausführung wird deshalb wahrscheinlich vor den Sommerferien 2024 beginnen und im September 2024 fertiggestellt werden. Die organisatorischen Details während der Baumaßnahmen werden mit der Schulleitung koordiniert.

19 .2
Hannover / 17.11.2022