Drucksache Nr. 3000/2007 N1:
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.1: Kirchrode / südlich Lange-Feld-Straße

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
3000/2007 N1
3
 
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202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Teilbereich 202.1: Kirchrode / südlich Lange-Feld-Straße

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 3 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Mit der Planausweisung soll ein Angebot an Wohnbauflächen im Stadtgebiet geschaffen werden, um der Abwanderung in das Umland entgegenwirken zu können. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Mit dem 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.1, soll die Weiterentwicklung des Stadtteils Kirchrode vorbereitet und ein ergänzendes Angebot an Wohnbauflächen geschaffen werden.

Das Änderungsverfahren war zunächst gemeinsam mit einer Planung zur Fortentwicklung des Wissenschaftsstandortes Tierärztliche Hochschule südlich der Lange-Feld-Straße mit der nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter der Änderungsnummer 202 eingeleitet. Infolge eines konkreten Ansiedlungsprojektes im Bereich der ehemaligen Kleingartenkolonie "Sommerlust" östlich der Bemeroder Straße ist es aus Verfahrensgründen sinnvoll, das Bauleitplanverfahren aufzuteilen. Die Flächennutzungsplan-Änderung für das Gelände der ehemaligen Kleingartenkolonie "Sommerlust" wird separat unter der Verfahrensnummer 202, Teilbereich 202.2, fortgeführt.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde mit Anschreiben vom 07.09.2007 mit Fristsetzung bis zum 19.10.2007 durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrensschrittes ist in der Anlage 2 zu dieser Drucksache zusammengestellt. Die fachlichen Beiträge wurden in den Vorentwurf der Begründung eingearbeitet, soweit sie auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes Berücksichtigung finden konnten.



Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 202. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 202.1 fortgeführt.

Die Neufassung der Drucksache ist erforderlich, weil der Teil B des Änderungsbereichs bereits im Stadtbezirk Misburg-Anderten und nicht mehr im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode gelegen ist. Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten ist deshalb ebenfalls anzuhören.
61.15 
Hannover / 02.01.2008