Informationsdrucksache Nr. 2998/2022:
Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2021

Inhalt der Drucksache:

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2998/2022
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Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2021

Als moderne attraktive Arbeitgeberin zielt die LHH weiterhin auf die Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen und Männer gleichermaßen zu erleichtern. Die Gleichstellung der Geschlechter, aber auch der Abbau von Unterrepräsentanzen in ihren jeweiligen Zusammenhängen soll berücksichtigt werden können.

In jedem Kalenderjahr werden daher vom gesamtstädtischen Personalkostenansatz 1,1 Mio. € in ein zentrales Budget (Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung – FGG) eingestellt, um daraus entsprechend der festgelegten Vergabekriterien (Beschlussdrucksache 0013/2018) geschlechtergleichstellende Maßnahmen finanzieren zu können.

Über die Verteilung der Gelder entscheidet die Vergabekommission, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten, einer Vertretung des Gesamtpersonalrates sowie einer Vertretung aus dem Bereich Personal und Organisation. Eine jährliche Berichterstattung über die Verwendung dieses Budgets erfolgt durch den Bereich Personal und Organisation im Folgejahr.

Zu Beginn jeden Jahres wird die Ausgabenentwicklung durch die Kommissionsmitglieder analysiert. Es werden Schwerpunkte der Finanzierung ausgemacht und eine Abschätzung für die Entwicklung im neuen Jahr vorgenommen. Auch die unterschiedliche Inanspruchnahme der Vergabekriterien, die seit dem 01.07.2018 gültig sind, wird aufmerksam verfolgt.

Für Maßnahmen, die aus dem Etat in Höhe von 1,1 Mio. € gefördert werden sollen, muss vom jeweiligen Fachbereich, Amt, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit jeder Einzelfall beantragt und begründet werden.

Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung dieser Mittel ist im Regelfall das Entstehen zusätzlicher (nicht geplanter) Personalkosten durch die beabsichtigte Maßnahme. Darüber hinaus dienen die bewilligten Mittel generell der Anschubfinanzierung. Nach Ablauf der Förderzeit (je nach Vergabekriterium) müssen die Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten die Kosten der Maßnahmen in ihrem eigenen Budget einplanen.

Der Eigenanteil wird nach Abstimmung mit dem Gleichstellungsausschuss wegen des hohen Arbeitsaufkommens, das mit der Erhebung verbunden ist, nicht mehr errechnet. In Anlehnung an die vorherigen Jahre kann der Anteil am gesamtstädtischen Personalkostenansatz auf ca. 2,7 % geschätzt werden. Das entspricht einem geschätzten Betrag von 17,1 Mio €. Ein Hauptteil dieser im normalen Personalkostenansatz enthaltenen Mittel wird für Vertretungszeiten verwendet.



1. Mittelverbrauch und Mittelvergabe im Jahr 2021

Im Berichtsjahr traf sich die Vergabekommission an fünf Terminen, um über die gestellten Anträge zu entscheiden. Mit 1.073.304 € wurde das Budget in 2021 nicht vollständig ausgeschöpft. Ein Restbetrag von 26.696 € floss an den allgemeinen Haushalt zurück.

Der Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbare Organisationseinheiten im Jahr 2021 Zahlungen bewilligt bekamen.

Wie bereits in den Vorjahren, lässt sich auch im Berichtsjahr feststellen, dass einige Fachbereiche mit einem hohen Frauenanteil größere Beträge aus dem zentralen Etat erhielten, z. B. der Fachbereich Jugend und Familie mit 411.398 € bei einem Frauenanteil von 78,1%. Der Fachbereich Kultur hat mit 154.236 € den zweithöchsten Betrag aus dem Budget abgerufen, der Frauenanteil liegt bei 64,5%.

Fachbereiche mit einer geringeren Anzahl von weiblichen Beschäftigten führten ebenfalls Maßnahmen durch, die als förderungswürdig anerkannt werden konnten. So wurden beispielsweise im Berichtsjahr für den Fachbereich Personal und Organisation (49,9% Frauenanteil) 95.623 € und für den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung (53,8% Frauenanteil) 143.355 € bewilligt. Hingegen gab es bei der VHS, wie auch im Vorjahr, trotz des Frauenanteils von 67,5%, keine Beantragungen.



2. Überblick geförderte Maßnahmen


In der Anlage 2 werden die Jahre 2015 bis 2021 gegenübergestellt, um zu verdeutlichen, wie sich die Gewichtung bei ausgewählten Kriterien in den letzten Jahren entwickelte. Dabei wurden Kriterien ausgewählt, die erkennbare Dynamiken aufweisen.

Ein Anstieg bei den Ausgaben ist bspw. bei den Kriterien Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten (1.2), Vorzeitige Rückkehr aus der Eltern- und Pflegezeit (1.4), Beschäftigung von Mitarbeiter*innen während der Elternzeit (2.1.1) sowie beim Kriterium Erprobung in neuen Aufgabengebieten (5.1) zu verzeichnen.

Ein Rückgang der Ausgaben erfolgte hingegen bei den Kriterien Aufteilung einer Stelle in zwei Mal 30 Stunden oder 25 und 30 Stunden (1.1), Persönliche berufliche Weiterentwicklung (3.1) und beim Personalersatz für längere Krankheitszeiten (3.2).

Weitere Ausführungen dazu sind unter Punkt 2.1 aufgeführt.

2.1 Entwicklung der Abfrage zu den einzelnen Vergabekriterien

Die Auflistung der Anlage 3 zeigt die Inanspruchnahme zu den einzelnen Kriterien, aufgeschlüsselt nach Fachbereichen, Ämtern und Betrieben. Nachfolgend einige Hervorhebungen zu ausgewählten Kriterien:

Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten (1.2)

Dieses Kriterium hat seit 2016 einen Zuwachs von ca. 100.000 € erfahren und beläuft sich im Berichtsjahr auf insgesamt 124.098 €. Der Fachbereich Kultur hat mit 54.610 € für vier Maßnahmen den größten Anteil an der Gesamtsumme zur Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten erhalten

Die restlichen Kosten verteilen sich hauptsächlich auf den Fachbereich Jugend und Familie, der mit 18.872 € aus 1 Anträgen vertreten ist und den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, welcher 2 Anträge für insgesamt 38.306 € für Stellenteilungen bewilligt bekommen hat.

Dieses Vergabekriterium benötigt immer einen sachlichen Grund, bei dem das Ende der Mehrarbeit absehbar ist, weshalb die Förderdauer auf drei Jahre beschränkt ist. Ein Beispiel hierfür war aus dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung die Begleitung eines großen Sanierungsprojekts oder wie schon im Vorjahr, die Standortsuche und planerische Bearbeitung von neuen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen, bei der akut ein Mehrarbeitsbedarf bei der Flächennutzungsplanung entstand. Die Mehrarbeit leistete eine technische Zeichnerin.

Vorzeitige Rückkehr aus der Eltern- und Pflegezeit (1.4)

Nachdem das Kriterium im Vorjahr einen Rücklauf verzeichnete, konnte es im Berichtsjahr einen Zuwachs erfahren. Der Anstieg für dieses Kriterium beläuft sich auf ca. 70.000 € bei einer Gesamtsumme von 97.679 €.

Den größten Anteil hat der Fachbereich Schule mit 61.434 € für drei Maßnahmen in Anspruch genommen. Durch die bewilligten Maßnahmen wurde den Beschäftigten ein flexibler und ihren privaten Umständen angepasster Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit ermöglicht.

Beschäftigung während der Elternzeit (2.1.1)

Der kontinuierliche Anstieg aus den Jahren 2015 – 2018 hat sich, nach einem deutlichen Rückgang in 2019 auf 67.996 €, im Berichtsjahr für dieses Kriterium fortgesetzt. Das Kriterium beläuft sich mit einem Zuwachs von ca. 153.000 € auf insgesamt 221.242 € und ist damit das Kriterium mit dem größten Anteil an der Gesamtsumme der Fördermittel.

Der Fachbereich Jugend und Familie hat mit 136.466 € (verteilt auf 13 Maßnahmen) den größten Anteil an der Gesamtsumme zur Beschäftigung während der Elternzeit. Die restlichen Kosten verteilen sich hauptsächlich auf den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung (55.204 €) und den Fachbereich Personal und Organisation (14.547 €). Die Wochenstundenzahl für die bewilligten Maßnahmen reichen von acht Stunden bis zu den maximal möglichen 30 Stunden.

Mit dieser Maßnahme wurde, wie schon beim Kriterium zuvor, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gefördert sowie ein flexibler Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit ermöglicht.

Persönliche berufliche Weiterentwicklung (3.1)

Es handelt sich bei diesem Kriterium um individuell zur Person gestellte Anträge, die der konkreten Frauenförderung entsprechend der gesamtstädtischen gleichstellungspolitischen Zielsetzungen dienlich sind (s. DS 2046/2019, Frauenförderung in geschlechteruntypischen Berufsfeldern).

Da die Fortbildungskosten, die über eine allgemeine Qualifizierungsvereinbarung des Fachbereiches mit einem Bildungsträger eingesetzt werden, seit 2018 ihre Abbildung in den „Strukturellen Maßnahmen“ finden oder im Budget der Aus- und Fortbildung des jeweiligen Fachbereiches abgebildet werden, hat sich die Gesamtsumme für dieses Kriterium von knapp 145.000 € im Jahr 2015 bis zum aktuellen Berichtsjahr kontinuierlich reduziert. Die Abschöpfung liegt im Jahr 2021 zum ersten Mal bei 0 €.

Personalersatz für längere Krankheitszeiten (3.2)

Die Abschöpfung zu diesem Kriterium ist im Berichtsjahr im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Mit einer Gesamtsumme von 32.985 € ist das Kriterium auf seinem bisher niedrigsten Niveau.

Die Gesamtsumme floss ausschließlich an den Fachbereich Senioren, der damit für Personalersatz im Falle von erkrankten Personen sorgen konnte. Damit wurden 57 Personalausfälle ausgeglichen.

Wie bereits das Kriterium Persönliche berufliche Weiterentwicklung (3.1), richtet sich auch dieses Kriterium speziell an die Frauenförderung, welches sich bei den bewilligten Anträgen auch wiederspiegelt.

Erprobung in neuen Aufgabengebieten (5.1)

Bei diesem Kriterium ist – wie schon im Vorjahr – ein deutlicher Anstieg der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Es wurden ca. 55.000 € mehr als im Vorjahr abgerufen, bei einer Gesamtsumme von 200.715 € für das Berichtsjahr.

Der Fachbereich Jugend und Familie hat mit 135.394 € den größten Anteil bewilligt bekommen und realisierte damit neun Maßnahmen. Der Fachbereich Personal und Organisation erhielt Mittel in Höhe von 26.851 € für eine Maßnahme.

Beispielhaft sei hier die Maßnahme für eine Beschäftigte aus dem Kita-Bereich genannt, die ihre aktuellen Aufgaben durch eine Langzeiterkrankung nicht mehr wahrnehmen konnte. Durch die Förderung wurde es ihr ermöglicht, sich für eine Dauer von sechs Monaten, in anderen Tätigkeitsbereichen auszuprobieren, um gemeinsam mit dem Fachbereich eine berufliche Perspektive zu entwickeln.

Besonderes (5.3)

Hier werden Maßnahmen aufgeführt, die von der Kommission für förderfähig gehalten werden, jedoch im Kriterienkatalog nicht eindeutig zu verorten sind. Auch in 2021 bleibt die Auslastung zu diesem Kriterium mit einer Gesamtsumme von 119.840 € nahezu identisch mit den bewilligten 127.704 € aus dem Vorjahr. Dieser Betrag setzt sich für das Berichtsjahr folgendermaßen zusammen:

Fachbereich und Maßnahme
Ausgaben
Feuerwehr:
Unterstützung für ca. 2 Jahre für eine Frau innerhalb der Laufbahngruppe 2 bis zum Einsatz auf eine freiwerdende Planstelle in 2023.
48.465 €
Jugend und Familie:
6-monatige Unterstützung bei der staatlichen Anerkennung als Erzieher*in (mit 3 Anträgen).
32.263 €
Planen und Stadtentwicklung:
8-monatige Überbrückung, bis eine neue Position gefunden wurde.
37.666 €
Sport und Bäder:
6-monatige Unterstützung durch externe Rettungsschwimmerinnen für das Frauenschwimmen.
1.446 €
Gesamtsumme
119.840 €

2.2 Abgelehnte Anträge

Trotz eines Restbetrages von 26.696 €, der an den allgemeinen Haushalt zurückgeflossen ist, konnte in insgesamt sechs Fällen keine Bewilligung erfolgen.

Ein Antrag wurde abgelehnt, da die maximale Förderdauer bereits durch einen vorherigen Antrag erreicht wurde.

Bei drei Anträgen sollte die Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten erhöht werden. Für die Bewilligung muss ein Sachgrund vorliegen, der jedoch in beiden Fällen nicht ausreichend erkennbar war.

Zuletzt konnten zwei Anträge nicht entsprochen werden, weil weder ein geschlechterfördernder Aspekt, noch eine Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gemäß den übrigen Vergabekriterien erkannt werden konnte. Beide Fälle stellten sich als rein personalwirtschaftlich begründet dar.

2.3 Geschlechterspezifische Betrachtung der Antragslage

Im Berichtsjahr 2021 wurden insgesamt 143 Anträge gestellt. Davon konnten insgesamt in elf Fällen Männer von den Fördermitteln für Geschlechtergleichstellung profitieren.

Es wurden bei den Männern sechs Anträge nach dem Kriterium Aufteilung einer Stelle (1.1), zwei Anträge nach dem Kriterium Erprobung in neuen Aufgabengebieten (5.1) und jeweils ein Antrag bei den Kriterien Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten (1.2), Strukturelle Maßnahmen (5.2) sowie Besonderes (5.3) bewilligt.

Dabei hat der Fachbereich Jugend und Familie mit vier geförderten Mitarbeitern den höchsten Anteil, dicht gefolgt von den Fachbereichen Personal und Organisation sowie Kultur mit jeweils drei geförderten Mitarbeitern. Der verbleibende Antrag kam aus dem Fachbereich Stadtbibliothek.

Die Anzahl der Frauen, für die Fördermittel bewilligt wurden, liegt im Berichtsjahr bei insgesamt 132.

2.4 Gesamtausschöpfung des FGG-Budgets in den letzten Jahren

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Gesamtausschöpfung des FGG-Budgets seit 2012 dargestellt mit den jeweiligen Beträgen in Euro.

2012
2013
2014
2015
2016
912.285
1.093.919
951.783
864.673
775.459
2017
2018
2019
2020
2021
1.099.859
1.074.555
932.219
928.073
1.073.304

3. Ausblick auf die Arbeit der FGG-Kommission für das Jahr 2022

Die Abschöpfung aus dem Etat liegt zum 01.11.2022 bei ca. 82%. Ende des Jahres wird sich die Kommission erneut zusammensetzen, um über einzelne Vergabekriterien zu diskutieren. Aufgrund der Fluktuation in den Personalstellen und dem damit einhergehenden Wissensverlust, plant die Kommission eine Informationsveranstaltung für die Personalstellen anzubieten. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen die einzelnen Vergabekriterien näher erläutert und die Arbeit der Kommission kompakt erklärt werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18.1 
Hannover / 17.11.2022