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6. Änderung der ZVK-Satzung
Antrag,
die 6. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung
(Anlage 1) zu beschließen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Satzungsänderungen betreffen Frauen und Männer in gleichem Maße.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Diese Satzungsänderung betrifft im Wesentlichen folgende Änderungen:
- die Möglichkeit, dass die ständige Stellvertretung des Leiters der ZVK
zugleich auch für das Finanzwesen der Landeshauptstadt Hannover zuständig ist;
- die Möglichkeit der Kasse, einem Mitglied bei mehr als dreimonatigem Zahlungsverzug
außerordenlich zu kündigen;
- die Umsetzung der Anhebung der Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr gemäß
dem RV-Altersanpassungsgesetz und die Absenkung der Altersgrenze für Waisen
auf das 25. Lebensjahr gemäß dem Jahressteuergesetz 2007;
- die Umsetzung der Änderungen des 4. Änderungstarifvertrages zum ATV-K,
z. B. Einführung einer Mindestrente für Hinterbliebene;
- die Anpassung aufgrund der Umstellung vom BAT auf den TVöD sowie
- eine neue klarstellende Regelung, mit der den datenschutzrechtlichen
Anforderungen für die Nutzung von personenbezogenen Daten aus der
Pflichtversicherung für die freiwillige Versicherung in besonderer Weise Rechnung
getragen wird.
Weitere Änderungen sind redaktioneller Art oder dienen der Klarstellung.
Der Verwaltungsrat der ZVK hat die Satzungsänderung in seiner Sitzung am
20. November 2007 beraten und schlägt sie dem Rat zur Beschlussfassung vor.