Drucksache Nr. 2988/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Gewaltdelikten gegenüber Lehrkräften
in der Ratssitzung am 19.12.2019, TOP 3.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
2988/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Gewaltdelikten gegenüber Lehrkräften
in der Ratssitzung am 19.12.2019, TOP 3.2.

In Bezugnahme auf einen Pressebericht der Bildzeitung vom 22.09.2019 [1] sind im vergangenen Jahr 322 Lehrer in Niedersachsen Opfer einer Straftat geworden. Das sind etwa 40% mehr registrierte Straftaten gegenüber Lehrkräften als im Jahr 2017. Zu den registrierten Straftaten zählen unter anderem Delikte wie Raub- und Sexualverbrechen sowie Körperverletzungen.

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Wie viele Lehrer wurden in der LHH Opfer einer Straftat und wie hat sich diese Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt?

(2) An welchen fünf hannoverschen Schulen kam es in den letzten 5 Jahren zu den häufigsten Straftaten gegenüber Lehrkräften?

(3) Welche präventiven Maßnahmen werden unternommen, um Lehrer vor Gewaltdelikten zu schützen?


Sören Hauptstein
Fraktionsvorsitzender
[1] https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/niedersachsen-gewalt-gegen-lehrer-nimmt-zu-64862244.bild.html

Text der Antwort

Frage 1: Wie viele Lehrer wurden in der LHH Opfer einer Straftat und wie hat sich die Zahl in den letzten 5 Jahren entwickelt?

Statistiken über die Anzahl und die Art von Übergriffen auf Lehrkräfte liegen der Niedersächsischen Landesschulbehörde nicht vor. Konkrete Ausführungen zu Fallzahlen kann die Niedersächsischen Landesschulbehörde daher auch nicht machen. Diese wären ggf. bei der Polizei zu erfragen.

Frage 2: An welchen fünf hannoverschen Schulen kam es in den letzten 5 Jahren zu den häufigsten Straftaten gegenüber Lehrkräften?

Siehe Antwort Frage 1.

Frage 3: Welche präventiven Maßnahmen werden unternommen, um Lehrer vor Gewaltdelikten zu schützen?

Das Land hat diverse Maßnahmen eingeleitet, um Gewalt an Schulen zu begegnen und Schüler, Lehrkräfte und alle an Schulen tätigen Personen zu schützen. Der im Juni 2016 aktualisierte Präventionserlass („Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“, Runderlass vom 1.6.2016) beinhaltet einerseits klare Regeln im Umgang mit Gewalt in der Schule, andererseits sind alle Schulen verpflichtet, in ihrem schuleigenen Präventionskonzept darauf hinzuweisen, dass ein respektvoller Umgang aller an Schule Beteiligter die Basis der Kommunikation bildet. Die Schulen können sich bei der Fortschreibung ihres schuleigenen Präventionskonzepts (alle Schulen sind verpflichtet, ein solches zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren) durch die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten und die Regionalbeauftragten für Prävention beraten lassen.

Neben den Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Landesschulbehörde gibt es diverse staatliche Institutionen, die auch speziell für Schulen Präventionsangebote vorhalten (Landespräventionsrat (LPR), Landesvereinigung für Gesundheit e.V. (LVG); Landesstelle Jugendschutz (LJS) etc.). Das Kultusministerium führt eine ganze Reihe von präventiven Projekten und Programmen, auch unter Beteiligung externer Partner, durch. Dazu gehören z.B. das buddY-Programm (Gewaltpräventionsprojekt an niedersächsischen Schulen) oder die Mobbing-Interventions-Teams. Die Schulen können diese Programme zur Gewaltprävention und zum sozialen Lernen über die Landesschulbehörde abrufen und sich bei Bedarf auch durch das dort verankerte Fachpersonal beraten lassen.

In Niedersachsen gibt es darüber hinaus seit 2010 die Handreichung „Im Notfall handlungsfähig bleiben“. Darin werden konkrete Handlungsanleitungen für verschiedene Krisen und Notfälle, auch für körperliche und psychische Gewalttaten beschrieben. Diese Handreichung ist allen Lehrkräften und Schulleitungen im Intranet zugänglich.

Es gibt einen Erlass zum strikten Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen.

Zudem hat das Land den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte deutlich ausgeweitet. Mit unterschiedlichsten Maßnahme sind die Prävention und die Wiedereingliederung gestärkt worden, auch mit deutlich mehr Geld und personellen Ressourcen. Im Kultusministerium ist ein eigenständiges Referat mit dem Thema befasst und arbeitet fortwährend daran, den Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter zu verbessern.

Zum Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte“, „Psychische Bedrohung und Gefährdung“ sowie Gewaltprävention stehen folgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch kurzfristig abrufbar sind:

• Schulpsychologie

• Psychologische Unterstützung und Beratung

• Vermittlung von Institutionen der psychosozialen Versorgung

• Fortbildungen zur Entwicklung von Gewaltpräventionskonzepten in der Schule

• CARE-Beratungsstellen

• Psychotherapeutische Unterstützung und Beratung

• Kurzfristige Vermittlung in ambulante oder stationäre Psychotherapie

• Krisen- und Notfallteams

• Psychische Erste Hilfe

• Psychoedukation

• Copingstrategien zum Umgang mit traumatischen Ereignissen

• Vermittlung von psychotherapeutischen Hilfen

• Präventionskonzepte

• Handreichungen für Schulen „Im Notfall handlungsfähig bleiben“

• Arbeitspsychologie

• Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

• Bereitstellung des Fragebogeninstrument bugis-R-2011

• Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung der psychischen Gefährdung am Arbeitsplatz Schule

• Psychologische Unterstützung und Beratung

• Regionalbeauftragte für Gewaltprävention und Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler

• Unterstützung bei der Umsetzung des Erlasses „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“

• Aufbau von Maßnahmen zur Gewaltprävention in Schulen

• Vermittlung von außerschulischen Partner für die schulische Präventionsarbeit

Lehrkräfte haben damit die Möglichkeit als Betroffene von Gewalterfahrungen in der Schule eine sofortige Hilfe und Unterstützung zu erhalten, wie auch langfristige Beratung bis hin zur Vermittlung von möglichweise notwendiger Psychotherapie.

Schulen erhalten die Möglichkeit sich beim Aufbau von Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen psychologische als auch pädagogische Unterstützung zu holen.“