Drucksache Nr. 2986/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion zu Schulen mit besonderen Herausforderungen
in der Ratssitzung am 19.12.2019, TOP 3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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2986/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion zu Schulen mit besonderen Herausforderungen
in der Ratssitzung am 19.12.2019, TOP 3.1.1.

Das im Februar 2018 von der Politik beauftragte Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen befindet sich nach dem Beschluss zum Doppel-Haushalt 2019/ 2020 aktuell in der Umsetzung. In Zusammenarbeit mit dem Programm des Landes Niedersachsen „Schule PLUS“ werden in Hannover insgesamt acht Schulen unterstützt, die vor besonderen Aufgaben stehen: Dazu zählen unter anderem ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Kindern aus einkommensarmen Familien, aus alleinerziehenden Haushalten, mit geringen Deutschkenntnissen, mit erhöhtem (sonder)pädagogischen Förderbedarf und/ oder schulvermeidendem Verhalten. Das Konzept soll dazu dienen, Kindern aus benachteiligten Verhältnissen oder schwierigeren Lebenssituationen zu helfen und so für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie sieht der aktuelle Sachstand bei der Entwicklung und Umsetzung des Konzepts an den jeweiligen Schulen in Hannover aus? Wir bitten um eine zusammenfassende Darstellung für jeden der acht Schulstandorte.

2. In welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel bereits abgerufen und werden die Gelder aller Voraussicht nach bis Ende 2020 voll ausgeschöpft sein? Kann die Verwaltung jetzt schon einschätzen, ob der Bedarf einer Erhöhung der in den Haushalt bereits eingestellten Gelder absehbar ist?

3. Welche Rückmeldungen aus den Schulen liegen der Verwaltung zur Beurteilung des Konzeptes vor und wie beurteilt die Verwaltung selbst den laufenden Prozess?

Christine Kastning

Fraktionsvorsitzende

Text der Antwort

Vorbemerkung:
Das im Februar 2018 von der Politik beauftragte Konzept zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen befindet sich nach dem Beschluss zum Doppel-Haushalt 2019/2020 aktuell in der Umsetzung. In Zusammenarbeit mit dem Programm des Landes Niedersachsen „Schule PLUS“ werden in Hannover insgesamt acht Schulen unterstützt, die vor besonderen Aufgaben stehen: Dazu zählen unter anderem ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Kindern aus einkommensarmen Familien, aus alleinerziehenden Haushalten, mit geringen Deutschkenntnissen, mit erhöhtem (sonder-) pädagogischen Förderbedarf und/oder schulvermeidendem Verhalten. Das Konzept soll dazu dienen, Kindern aus benachteiligten Verhältnissen oder schwierigen Lebenssituationen zu helfen und so für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.

Frage 1: Wie sieht der aktuelle Sachstand bei der Entwicklung und Umsetzung des Konzepts an den jeweiligen Schulen in Hannover aus? Wir bitten um eine zusammenfassende Darstellung für jeden der acht Schulstandorte.

Einführend ist festzuhalten: Das Land Niedersachsen hat für sein Programm Schule [PLUS] landesweit 20 Schulen ausgewählt, davon sechs in Salzgitter, drei in Delmenhorst und drei in Wilhelmshaven. Die acht beteiligten Schulen in der Landeshauptstadt Hannover wählte die Schulträgerin gemeinsam mit dem Kultusministerium (MK) aus. Dieses sind auch die acht am Komplementärprogramm Schulen mit besonderen Herausforderungen teilnehmenden Schulen.

Zur Bearbeitung rief die Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Hannover ein Schulentwicklungsteam (SET) ins Leben. In diesem SET ist die Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin vertreten. Die Schulverwaltung hat jeder der acht Schulen eine Ansprechpartner*in zugeordnet, die an den Prozessen vor Ort beteiligt wird. Diesen engen Austausch zwischen Landesschulbehörde, Schule und Schulverwaltung hat es so noch nicht gegeben und macht einen der zentralen Punkte der Programme aus.

Das Schulentwicklungsteam für Hannover besteht seitens des Landes aus
· der Schulentwicklungsberatung,
· dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum inklusive Schule (RZI),
· der Schulsozialarbeit,
· der Koordination Sprach- und interkulturelle Bildung,
· der Schulpsychologie,
· der Fachberatung Unterrichtsqualität,
· der Fokusevaluation,
· dem Niedersächsischen Institut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ),
· dem Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement und
· seit neustem einer schulfachlichen Dezernentin.

Mit den Programmen sollen die Schulen durch einen Schulentwicklungsprozess und einen engen Austausch mit der Schulträgerin gestärkt werden. Dafür ist die multiprofessionelle Zusammenarbeit im SET eine wichtige Voraussetzung.

Das Schulentwicklungsteam hat mit allen Schulen im ersten Halbjahr 2019 eine ausführliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei waren die Handlungsfelder in Schule zentral:

· Handlungsfeld Strategie: Hier wurde z. B. nach einer Vision, Zielen und möglichen Plänen für die Schule gesucht.
· Handlungsfeld Raumplanung: Dabei standen die Klassenräume, Fachräume, Ruheräume, Sporthalle, Mensa oder Pausenhof im Vordergrund.
· Handlungsfeld Unterricht: Es wurde untersucht, ob ein Methodenkonzept vorliegt, es Regeln und Vereinbarungen gibt, ob ein Classroom-Management vorliegt und anderes mehr.
· Handlungsfeld formale Organisation: Bei diesem Handlungsfeld ging es z. B. um Informationsflüsse, Entscheidungsstrukturen und die Hierarchien.
· Handlungsfeld Rahmenbedingungen: Hier wurde ein Blick auf den Stadtteil, die Schülerschaft, die Schulart, die gesetzlichen Anforderungen, das Personal und ähnliches geworfen.
· Handlungsfeld Unterstützung: Welche Instrumente z. B. der Landesschulbehörde nutzt die Schule, um sich unterstützen zu lassen? Ist sie mit Pädagogischen Mitarbeiter*innen ausgestattet, mit Beratungslehrkräften oder schulischer Sozialarbeit des Landes?
· Im Handlungsfeld Kooperation stellen sich Fragen wie: Ist die Schule im Stadtteil vernetzt, verfügt sie über Netzwerke in zentralen Aufgabenfeldern, wie ist es um die Elternarbeit bestellt oder hat die Schule externe Partner*innen eingebunden?
· Handlungsfeld Schulleben: Dabei wird nach dem Schulklima gesehen, auf das Miteinander geachtet, es wird nach den Projekten und anderen Alleinstellungsmerkmalen der Schule gesucht.
Ergebnis der Bestandsaufnahme in den Handlungsfeldern war die Identifikation von Herausforderungen, in denen sich die Schulen besser aufstellen möchten. In einem abgestimmten Schulentwicklungsprozess erarbeiten derzeit Arbeitsgruppen Ziele und Maßnahmen für einzelne Arbeitsfelder, die zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität beitragen sollen.

Gegenstand der folgenden Ausführungen sollen die Punkte sein, die vor allem im Verantwortungsbereich der Schulträgerin liegen. Arbeitsinhalte, die insbesondere das Land betreffen und teils noch einer intensiven Abstimmung zwischen Schule, Landesschulbehörde und Kultusministerium bedürften, bleiben an dieser Stelle ausgespart.

Das SET begleitet diesen Arbeitsprozess intensiv durch Qualifizierung, Unterstützung bei strategischen Überlegungen, Moderation, Supervision etc. Bis jetzt fanden insgesamt 22 SET-Treffen für alle acht Schulen statt. Seit Oktober trifft sich das SET monatlich.


Zu den Schulen im Einzelnen:

I. Grundschule Hägewiesen:

Die Grundschule hat aktuell eine Steuerungsgruppe zur Bearbeitung des Schulentwicklungsprozesses eingerichtet. Die Schulträgerin hat im Bedarfsfall die nötige Unterstützung angeboten, z. B. falls die Schule ein Raumnutzungskonzept erstellen oder ihre Netzwerkarbeit im Stadtteil ausbauen möchte.

Derzeit prüft die Schulträgerin die Versetzung eines Brennofens, welches der Schule einen zusätzlichen Raum verschaffen würde. Die Kosten in Höhe von 6.000 Euro würden ggf. aus den vorhandenen Haushaltsmittel gedeckt. Weitere kleinere bauliche Maßnahmen wurden im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Fachbereichs Schule durchgeführt respektive beschleunigt. Da der Schulentwicklungsprozess an der Schule noch nicht abgeschlossen ist, ist mit weiteren Maßnahmenvorschlägen und Beschlussdrucksachen zu rechnen.

Der Vollständigkeit halber seien an dieser Stelle die zusätzlichen Ressourcen genannt, die die Niedersächsische Landesschulbehörde im Rahmen von Schule [PLUS] der Grundschule Hägewiesen zugewiesen hat: drei zusätzliche Stellen für Lehrkräfte und eineinhalb zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte.


II. Grundschule Herrenhausen (ehemals Grundschule Wendlandstraße):

Die Schule hat zur weiteren Arbeit am Schulentwicklungsprozess eine Steuergruppe eingerichtet. Dort werden Schwerpunkte priorisiert und bearbeitet. Die Schulträgerin unterstützt hier im Bedarfsfall, wie sie dies zuvor bereits bei der Abgabe der Interessensbekundung für den Ganztag getan hatte.

Nach Abschluss es Schulentwicklungsprozesses sind noch Maßnahmenvorschläge und daraus folgende Beschlussdrucksachen im Jahr 2020 zu erwarten.

Auch hier eine Information zum Land: Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat im Rahmen von Schule [PLUS] am Standort der Grundschule Herrenhausen zusätzlich drei Stellen für Lehrkräfte und eine dreiviertel Stelle für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.


III. Grundschule Mühlenberg:

Die Schulträgerin bereitet auf Wunsch der Schule eine Drucksache vor, mit der die Finanzierung eines Busses, der die Schulkinder zum Schwimmunterricht fährt, sichergestellt werden kann.

Ferner konnte die Schule ins Sprach- und Elternbildungsprogramm „Rucksack Schule“ aufgenommen werden. Auch an dieser Schule ist der Schulentwicklungsprozess noch nicht abgeschlossen. Also steht hier – ebenso wie bei den vorangegangenen Schulen – zu erwarten, dass weitere Vorschläge für Beschlussdrucksachen folgen.

Die Grundschule Mühlenberg wurde ebenfalls mit zusätzlichen Ressourcen des Landes bedacht. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat zusätzlich vier Stellen für Lehrkräfte und zwei Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.


IV. Grundschule Tegelweg:

Die Grundschule Tegelweg hat eine Arbeitsgruppe zum Thema Ganztag gegründet. Unter anderem möchte sie dort die Fragestellung bearbeiten, wie schulische Sozialarbeit im Ganztag und in der Schule zu einem Team werden können. Eine zweite Arbeitsgruppe wurde eingerichtet zum Thema „Soziales Lernen“.

Die Schulträgerin hat im Rahmen des Prozesses „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ mit dem Umbau der Hausmeisterwohnung begonnen. Die leerstehende Wohnung soll bis zur Sanierung Raum schaffen für schulische Sozialarbeit. Die Mittel konnten durch interne Umschichtungen im Fachbereich Schule zur Verfügung gestellt werden. Auch an dieser Schule ist der Schulentwicklungsprozess noch nicht abgeschlossen. Deshalb ist mit Maßnahmenvorschlägen und daraus folgenden Beschlussdrucksachen für die Ratsgremien im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen.

Zusätzliche Ressourcen des Landes erhielt auch die Grundschule Tegelweg. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat im Rahmen von Schule [PLUS] zusätzlich zwei Stellen für Lehrkräfte und eine halbe für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.


V. IGS Badenstedt:

Der Schulentwicklungsprozess basiert auf Ideen der Bewegung „Schule im Aufbruch“ im Sinne eines „Systemchanges“. Aus diesem Prozess beantragte die IGS Badenstedt Mittel zur Unterstützung des digitalen Unterrichts und der Ausgestaltung des Ruhebereichs. Die entsprechende Beschlussdrucksache (DS 3271/2019) befindet sich derzeit in der Beschlussfassung durch die Gremien. Eine exakte Kostenkalkulation ist derzeit noch nicht möglich, derzeit sind rund 97.000 Euro veranschlagt.

Außerdem ist die IGS Badenstedt Mitte November an die Schulträgerin herangetreten verbunden mit der Bitte, gemeinsam die Netzwerkarbeit der Schule im Stadtteil zu verstärken. Die IGS strebt an, eine „Schule im Kiez“ zu werden. Dazu werden aktuell Ideen gesammelt. Diese sollen dann zeitnah mit der Schule besprochen und Möglichkeiten der Unterstützung durch die Verwaltung verabredet werden.

Auch die IGS Badenstedt hat vom Land zusätzliche Stellen erhalten. Die Landesschulbehörde hat zusätzlich zwei Stellen für Lehrkräfte und eineinhalb für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.


VI. IGS Vahrenheide/Sahlkamp

Die Schulträgerin befindet sich im intensiven Austausch mit der Schulleitung bezüglich des Umgangs mit Schüler*innen, die ein besonders herausforderndes Verhalten zeigen. Hier wurden Maßnahmen zur außerschulischen Betreuung eingeleitet.

Weiterhin unterstützt die Schulträgerin die IGS Vahrenheide/Sahlkamp bei der Entwicklung eines Konzeptes zur besseren Koordinierung der Aufgaben in Bezug auf Gewaltprävention an der Schule.

Des Weiteren wurden im Dialog mit der Schule kurzfristig kleine Baumaßnahmen umgesetzt, die zur Verbesserung der räumlichen Nutzungsmöglichkeiten beigetragen haben. Aufgrund der Teilnahme am Schule [PLUS]-Programm erhält die Schule zusätzliche mobile Raumeinheiten für pädagogisches Personal zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.

Aktuell wird die Raumkonzeptgruppe der Schule, die sich mit der Raumnutzung nach Fertigstellung der Modulanlagen auseinandersetzt, durch Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Schule aktiv unterstützt. Da der Schulentwicklungsprozess noch im Gange ist, wurde bisher von Beschlussdrucksachen abgesehen. Hiermit ist aber im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen.

Zu den Ressourcen des Landes: Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat zwei zusätzliche Lehrerstellen geschaffen, eine halbe Stelle für eine*n Heilpädagog*in- und eine weitere Stelle Sozialarbeit.

VII. OBS Peter-Ustinov-Schule:

Die Peter-Ustinov-Schule (PUS) hat vielfältige und kreative Ideen zur Bearbeitung ihrer Herausforderungen. Das Thema Medienbildung und die Anschlussorientierung der Schüler*innen nach der Schule haben im Entwicklungsprozess der Schule eine große Bedeutung. Auch der Umgang mit besonders herausfordernden Schüler*innen wird bearbeitet. Dazu gehören z. B. Schulabsentismus, Schüler*innen ohne vorherige Schulerfahrung und Verspätungen.

Die Schulträgerin war bereits im intensiven Austausch mit der Schulleitung zum möglichen Einsatz der Mittel aus dem Programm Schulen mit besonderen Herausforderungen. Da der Schulentwicklungsprozess noch im Gange ist, wurde bisher von Beschlussdrucksachen abgesehen. Hiermit ist aber im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen.

Auch die Peter-Ustinov-Schule wurde vom Land mit zusätzlichen Ressourcen bedacht. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat zusätzlich zwei Stellen für Lehrkräfte und eineinviertel Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.

VIII. Realschule Johannes Kepler:

Seit 01.08.2019 hat die Schule eine neue Leitung. Zuvor wurden noch von der vorherigen Schulleitung pädagogische Konferenzen eingeführt.

Die Raumsituation in der Johannes-Kepler-Realschule ist derzeit verbesserungsfähig. Bei dem Schulgebäude handelt es sich um ein Bestandsgebäude, welches das aktuelle Raumprogramm nicht komplett abbildet. Die Folgen sind - wie in anderen Bestandsschulen auch - knappe räumliche Kapazitäten. Deshalb ist die Schulträgerin aktiv geworden, um Flächen im Bestand in enger Abstimmung mit der Schulleitung neu bzw. passgenauer zu belegen. Darunter fallen auch die Planungen zur Umwidmung der Schulhausmeisterwohnung für schulische Zwecke. Der zeitliche Vorlauf für die Umnutzung der Schulhaumeisterwohnung wird ca. zwei Jahre umfassen. Deshalb sollen vorab kurzfristig Maßnahmen zur Schaffung von Räumen getroffen werden, z. B. durch Umnutzung und multifunktionale Nutzung. Hierzu findet zurzeit die Abstimmung mit dem Gebäudemanagement statt.

Da der Schulentwicklungsprozess noch im Gange ist, wurde bisher von Beschlussdrucksachen abgesehen. Hiermit ist – wie an den meisten anderen Schulen auch - im Laufe des Jahres 2020 zu rechnen.

Abschießend ein Blick auf die zusätzlichen Stellen des Landes: Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat drei weitere Stellen für Lehrkräfte und eine halbe Stelle für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen.

Frage 2: In welcher Höhe wurden die finanziellen Mittel bereits abgerufen und werden die Gelder aller Voraussicht nach bis Ende 2020 voll ausgeschöpft sein? Kann die Veraltung jetzt schon einschätzen, ob der Bedarf einer Erhöhung der in den Haushalt bereits eingestellten Gelder absehbar ist?

In 2019 sind keine Mittel aus dem Programm abgeflossen. Dies war bei der komplexen Anlage des Schulentwicklungsprozesses auch nicht zu erwarten. Aktuell wurde eine Übertragung der Mittel in Höhe 250.000 Euro ins Haushaltsjahr 2020 mit der Kämmerei verabredet. Somit stehen kommendes Jahr 750.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Mittel im Jahr 2020 abfließen.

Frage 3: Welche Rückmeldungen aus den Schulen liegen der Verwaltung zur Beurteilung des Konzeptes vor und wie beurteilt die Verwaltung selbst den laufenden Prozess?

Damit sich die Schulen nachhaltig weiterentwickeln und intern verändern können, müssen sie sich auf die Schulentwicklungsprozesse einlassen. Dies braucht eine gewisse Zeit, auch wenn von verschiedenen Seiten kurzfristige Erfolge eingefordert werden. Kurzfristige Erfolge – wenn es sie überhaupt geben kann – sind im Regelfall nicht nachhaltig und halten Schule eher davon ab, die notwendigen und teils anspruchsvollen Veränderungsprozesse durchzuführen.

Ein Beispiel für einen solchen Veränderungsprozess ist die Umstellung des Unterrichtes auf die zunehmend heterogene Schülerschaft. Dazu muss jede Schule eine eigene Strategie entwickeln, auf die das Classroom Management ausgerichtet wird, muss die Lehrkräfte dafür fortbilden, sich ein Konzept zur individuellen Förderung der Schüler*innen geben, kann einen konzeptionell eingebetteten Trainingsraum einrichten und vieles mehr. Sobald ein solcher Unterricht z. B. auch Elternarbeit oder Netzwerkarbeit einbezieht, kämen wir als Schulträgerin ins Spiel und könnten entsprechend unterstützen.
In diesem Konzept müssen die Ziele klar definiert und die dafür notwendigen Maßnahmen klar beschrieben sein. Die Unterstützung kann in klassischen Schulträgerinnenaufgaben liegen, also der Beschaffung, des Schulbudgets oder in kleinen baulichen Maßnahmen beispielsweise. Aber auch personelle Unterstützung ist möglich, hier nenne ich als Beispiel die Interkulturelle Bildungsarbeit, die wir erfolgreich in einigen Schulen eingeführt haben.

Insgesamt zeigen die unter 1. aufgeführten Rückmeldungen und Entwicklungsstände, dass die Schulen die Unterstützung der Programme Schule [PLUS] und Schulen mit besonderen Herausforderungen durch die Schulträgerin grundsätzlich als ausgesprochen nützlich und hilfreich empfinden. In Einzelfällen wird der durch das Schulentwicklungsteam begleitete Prozess als zu aufwändig und langwierig empfunden, auch, weil aus Sicht einiger Schulen die gewünschten Unterstützungsmaßnahmen bereits vor dem Prozess bekannt und benannt worden seien.
Insgesamt beurteilt die Schulträgerin die dialogbasierte Arbeit im Schulentwicklungsteam und in den Schulen als sehr hilfreich, um ein gegenseitiges Verständnis von Schule und Schulverwaltung zu fördern.

Neben dem Programm Schulen mit besonderen Herausforderungen unterstützt die Schulträgerin alle Schulen an vielen weiteren Stellen. Als Beispiele sind zu nennen:
· Die schulische Erstberatung für Zugezogene mit schulpflichtigen Kindern: Die Schulen werden bei der Schulplatzsuche und der Orientierung auf bestimmte Schulformen entlastet.
· Elternabende für Eltern, deren Kinder den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung aufweisen: Eltern werden bei der Schulwahl gestärkt und eine ausgewogenere Verteilung der GE-Kinder z. B. durch die Einbeziehung der Gymnasien erreicht.
· Die jährliche Veranstaltung „(K)eine Entscheidung für das ganze Leben“: Dort bekommen Eltern Anregungen für die Schulformwahl nach der Grundschule. Die Schulträgerin hat die Erwartung, die Zahl der Schulformwechsel damit ein wenig zu reduzieren und damit auch die Belastung für die Schüler*innen und die Last der Pädagog*innen.

Abschließend ist noch auf die Bildungskonferenz zum Thema Schulen mit besonderen Herausforderungen hinzuweisen. Diese findet am 10. März 2020 von 14:00 bis 18:00 Uhr in den Räumen der Volkshochschule Hannover statt. Ziel ist es, den Schulen in Hannover – unabhängig von irgendwelchen Programmen – Möglichkeiten für interne Schulentwicklungsprozesse aufzuzeigen.