Drucksache Nr. 2985/2018:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstrasse -
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 20.12.2018: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 20.12.2018: Ratsversammlung: 50 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2985/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808 - Kesselstrasse -
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1808 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Männer und Frauen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung des Plangebiets ist vorgesehen, die Nebenflächen, d.h. die Geh- und Radwege und Parkstände der angrenzenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen der Kirchhöfnerstraße, der Kesselstraße und der Straße Eichenbrink, bedarfsgerecht anzupassen. Hierzu ist in Teilen eine Neuordnung der Grundstücksverhältnisse zwischen öffentlichen und privaten Flächen erforderlich. Für die Anpassung der Nebenanlagen fallen anteilig für die Stadt ca. 50.000,00 € Kosten an. Näheres wird im Durchführungsvertrag geregelt. Ansonsten werden die Kosten in Gänze vom Investor getragen.

Begründung des Antrages

Planungsanlass:

Die Betriebs- und Bürogebäude der ehemaligen Dampfkesselfabrik Conrad Engelke in der Kesselstraße sind weitestgehend abgebrochen oder stehen leer. Die unmittelbare Umgebung war noch zu Beginn des Jahres überwiegend durch Wohnnutzungen mit teilweisem Leerstand geprägt. Mit den verbliebenen Mietern wurden einvernehmliche Aufhebungsvereinbarungen der Mietverträge abgeschlossen, so dass sämtliche Mietverhältnisse am 30.09.2018 endeten.

Das Vorhaben sieht eine Bebauung mit vier- bis sechsgeschossigen Wohngebäuden in Geschossbauweise sowie Stadt- und Reihenhäusern mit jeweils drei bis vier Geschossen vor. Insgesamt sollen 154 Wohnungen entstehen. Die Wohnanlage erhält eine Tiefgarage zur gemeinsamen Nutzung. Im Erdgeschoss an der Straße Eichenbrink ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte sowie drei gewerblicher Mietflächen vorgesehen. Weitere gewerbliche Mietflächen für die Versorgung des Gebietes dienende Läden oder für Büro- / Verwaltungsnutzungen sind in den Kopfbauten an der Kirchhöfnerstraße und der Kesselstraße vorgesehen. Da für das Plangebiet derzeit kein verbindliches Bauplanungsrecht besteht, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Vorhabens zu schaffen. Mit Schreiben vom 17.10.2016 wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.

Ursprünglicher Vorhabenträger war die HEGU GmbH, die im Oktober 2016 den Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanes gestellt hatte. Mittlerweile sind sowohl die HEGU GmbH als auch die LeineKess GmbH jeweils Eigentümerinnen von Flächen im Plangebiet. In 2018 erfolgte die unternehmerische Entscheidung, dass die LeineKess GmbH Vorhabenträgerin sein soll. Dementsprechend wird der Durchführungsvertrag mit der LeineKess GmbH abgeschlossen.



Verfahrensstand:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 31.05.2018 (Drucksache Nr. 0491/2018 in Verbindung mit Drucksache Nr. 0491/2018 E1) die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen, die in der Zeit vom 14.06. bis 20.07.2018 stattgefunden hat. Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Anlage 2 zu dieser Drucksache (Begründung) ist daher unverändert aus der Drucksache zum Auslegungsbeschluss übernommen worden.

Die gutachterliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 11.12.2018