Drucksache Nr. 2985/2007 N1:
Änderung der „Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz“

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2985/2007 N1
2
 

Änderung der „Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz“

Antrag,

die anliegende Änderung (Anlage 1) der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Geschlechtsdifferenzierung:

Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden, ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer – in Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u.a. (siehe Drucksache 1278/2003).

Zu 1: Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Zu 2: Es ergibt sich keine spezifische Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
Die zu erhebende Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt. Es entsteht daher keine finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt („Einnahmen“ = „Ausgaben“).

Begründung des Antrages



Die Neufassung ist erforderlich, weil neben dem Organisations- und Personalausschuss und dem Verwaltungsausschuss auch die Ratsversammlung die Drucksache 2985/2007 (Ergänzung der "Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz" um einen Umsatzsteuertatbestand) beschließen muss. Die ursprüngliche Fassung dieser Drucksache wurde jedoch im Dezember 2007 nicht in die Ratsversammlung eingebracht, so dass die Ergänzung oben genannter Entgeltregelung auch nicht wie angedacht zum 01.01.2008 wirksam werden konnte. Daher wurde diese Neufassung der Drucksache 2985/2007 aus formalen Gründen notwendig.

Für Sach- und Dienstleistungen der Feuerwehr, zu denen nach §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) keine rechtliche Verpflichtung besteht (sog. freiwillige Hilfeleistungen), werden privatrechtliche Entgelte aufgrund der „Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz“ (zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.02.2004, Abl. RBHan. 2004, S. 139) erhoben.
Die aktuelle Entgeltregelung sieht eine Erhebung von Umsatzsteuer nicht vor. Sollte eine Steuerpflicht bei Erbringung dieser freiwilligen Hilfeleistungen insgesamt oder im Einzelfall durch das Finanzamt Hannover im Rahmen einer z.Zt. laufenden Prüfung bejaht werden, wäre die Feuerwehr sofort abführungspflichtig, was letztendlich zu entsprechenden Mindereinnahmen bei den Haushaltsmanagementkontierungen (HMK) 1310.000-111300 sowie 1320.000-111300 führen würde. Um diese potentiellen Mindereinnahmen ggf. auf Basis einer rechtlichen Grundlage zeitnah auffangen zu können, soll die Entgeltregelung bereits heute um den oben erwähnten pauschalen Tatbestand (vgl. §3, Abs. 4) ergänzt werden.

Als Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung von bisheriger und vorgeschlagener neuer Regelung beigefügt.
37 
Hannover / 11.02.2008