Drucksache Nr. 2974/2020:
Tanzförderung im Haushaltsjahr 2021

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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2974/2020
1
 

Tanzförderung im Haushaltsjahr 2021

Antrag,

zu beschließen,
1. den Empfehlungen der Tanzjury der Landeshauptstadt Hannover (gemäß Anlage 1) zur Förderung der Tanzkunst für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 65.800,- Euro zu folgen.
2. jedem Mitglied der Tanzjury für die Tätigkeit im Jahr 2021 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 720,- Euro zu zahlen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung wird grundsätzlich von einer gemischt besetzten Jury empfohlen, die nach künstlerischen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Sach- und Dienstleistungen €2,160.00
Transferaufwendungen €65,800.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€67,960.00
   
  

Begründung des Antrages

Der Kulturausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung vom 16.11.2018 mit dem Änderungsantrag zum Haushalt H 0437/2019 die Verwaltung beauftragt, die Tanzförderung neu zu organisieren und eine Tanzjury einzurichten. Die Verwaltung hat die Ausschreibung der Tanzfördermittel 2021 durchgeführt. Antragsfrist war der 1.11.2020.

Die Tanzjury empfiehlt auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover und entscheidet grundsätzlich über Grundförderung und Produktionsförderung. Die Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit obliegt dem Theaterbeirat. Die geförderten Produktionen der Tanzschaffenden profitieren in gleichem Maße nach festgelegten Regeln von dieser Förderung.

Die Zuwendungen an die Tanzschaffenden werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt.

Nach den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover – die auch für die Arbeit der Tanzjury Anwendung finden – erhalten die Mitglieder „eine angemessene Aufwandsentschädigung“. Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich an der Ehrenamtspauschale und beträgt aktuell – den gesetzlichen Vorgaben entsprechend – 720,- Euro (vgl. Drucksache Nr. 0384/2020).
41.1 
Hannover / Dec 3, 2020