Antrag Nr. 2974/2007:
Antrag der FDP-Fraktion zur Auschreibung der Forderungsbeitreibung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2974/2007 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der FDP-Fraktion zur Auschreibung der Forderungsbeitreibung

Antrag zu beschließen:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Beitreibung titulierter Forderungen der Landeshauptstadt Hannover durch private Inkassounternehmen zu erarbeiten.
2. Die Beitreibung titulierter Forderungen der Landeshauptstadt Hannover wird entsprechend dem Konzept ausgeschrieben und an private Inkassounternehmen vergeben.

Begründung:


Der LHH entstehen ständig Einnahmeausfälle durch die erfolglose oder mangels
ausreichender personeller Ressourcen unterlassene Beitreibung offener Forderungen etwa
aus den Bereichen Bußgelder, Steuern oder der Zahlung von Unterhaltsvorschüssen. Eine
strategische Neuausrichtung des kommunalen Forderungsmanagements im Bereich des
Forderungsinkassos ist daher erforderlich.

Die FDP-Ratsfraktion ist der Ansicht, private Inkassounternehmen können den Einzug
titulierter Forderungen mittels ihrer speziellen Beitreibungsstrategien effizienter und
erfolgreicher abwickeln als die zuständigen Stellen in der Verwaltung der LHH. Durch
prozessoptimierte Verfahren gewinnen Inkassounternehmen Vorteile in der Abarbeitung der
Vorgänge. Sie haben bessere Möglichkeiten der Recherche, um den Aufenthalt zunächst
nicht auffindbarer Schuldner zu ermitteln und erzielen in der Außenwahrnehmung allein
schon durch das Wort „Inkasso“ beim Schuldner größeren psychischen Druck.
Der Kreis Offenbach und die Stadt Magdeburg lassen seit mehreren Jahren titulierte
Forderungen mit hoher Erfolgsquote durch private Inkassounternehmen beitreiben. In
Braunschweig ist die Ausschreibung des Forderungseinzugs in Vorbereitung.

Durch die Vergabe der Beitreibung titulierter Forderungen an private Inkassounternehmen
ergeben sich für die LHH Vorteile sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite.
Zunächst sind Einsparungen bzw. Entlastungen im Ansatz der Personal- und Sachkosten
möglich. Die in den jeweiligen Bereichen mit dem Forderungseinzug beschäftigten
Mitarbeiter können anderweitig eingesetzt werden. Die Kosten der Verwaltung werden aber
auch dadurch gesenkt, dass mit den Inkassounternehmen vereinbart werden kann, auf der
Basis eines Erfolgshonorars die Kosten und Auslagen des Verfahrens zu tragen. Schließlich
verbessert sich die Einnahmesituation der Stadt durch Ihren Anteil an den beigetriebenen
Forderungen und die nachhaltige Minimierung der Außenstände.



Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender