Drucksache Nr. 2973/2019:
Bebauunsplan der Innenentwicklung Nr. 1251,1. Änderung - Sophienschule,
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2973/2019
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauunsplan der Innenentwicklung Nr. 1251,1. Änderung - Sophienschule,
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1251, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind in der bereits beschlossenen vertraulichen Drucksache- Nr. 2407/2018 ausreichend dargestellt.

Begründung des Antrages

Die beiden Standorte des Gymnasiums Sophienschule sollen in einem Neubau zusammengeführt werden. Dieser Neubau soll entlang der Lüerstraße, südlich des öffentlichen Grünzugs im Eckbereich Schackstraße/Lüerstraße positioniert werden. Der Schulneubau umfasst auch eine Sporthalle mit Dreifeldbereich und Tribüne sowie einem Einfeldbereich. Mit der DS 1090/2016 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover den Neubau für das 5-zügige Gymnasium Sophienschule beschlossen (Grundsatzbeschluss). Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1251 soll nunmehr neben dem Maß der baulichen Nutzung und der überbaubaren Fläche unter anderem auch die Zulässigkeit für sonstige kulturelle und sportliche Nutzungen im Schulgebäude und den Sporthallen sowie dem Stellplatzanlagen und deren Zufahrten geregelt werden. Hierfür hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 25.10.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 09.11.2018 bis zum 10.12.2018 statt.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gingen 2 Stellungnahmen von insgesamt 4 Bürger*innen ein, wobei 3 Bürger*innen ihre Stellungnahmen über ein Rechtsanwaltsbüro eingereicht haben.

Alle eingereichten Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in Anlage 4 zu dieser Drucksache tabellarisch zusammengefasst und um eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung ergänzt. Diese Stellungnahme ist Bestandteil des Abwägungsprozesses und bildet die Grundlage für die Bebauungsplanfestsetzungen und die Begründung zur vorliegenden Bebauungsplanänderung. Die Begründung ist als Anlage 2 beigefügt.



Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Die Beschlüsse sind erforderlich um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
61.11 
Hannover / 15.11.2019