Drucksache Nr. 2971/2020:
Beschluss über den Jahresabschluss 2019

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 12.05.2021: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Für den Moment der Beschlussfassung verließ Herr Oberbürgermeister Onay den Sitzungssaal
  • 20.05.2021: Verwaltungsausschuss: Punkt 1 bis 5: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung Punkt 6: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung (ohne Mitwirkung des Oberbürgermeisters)
  • 20.05.2021: Ratsversammlung: Getrennte Abstimmung: Ziffern 1-5: Einstimmig Ziffer 6: Bei 3 Enthaltung ohne Mitwirkung von Oberbürgermeister Onay beschlossen.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2971/2020
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss über den Jahresabschluss 2019

Antrag,

1. Der Jahresabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
2. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 1.046.574,47 € wird
a. in der Bilanz des Jahres 2019 mit einem Betrag in Höhe von – 1.065.563,74 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1 – Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet,
b. in Höhe des ordentlichen Jahresergebnisses der Stiftungen von saldiert 18.989,27 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen verwendet:
i. ein Betrag in Höhe von 44.531,40 € wird zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen zugeführt,
ii. ein Betrag in Höhe von 38.290,89 € zur Inflationsrücklage zugeführt,
iii. aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 1.623,33 € zur Deckung des Jahresfehlbetrages entnommen,
iv. mit einem Betrag von 6.142,73 € zur Deckung der Jahresfehlbeträge auch aus Vorjahren der Stiftungen verwendet,
v. als Jahresfehlbetrag der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 68.352,42 € vorgetragen.
3. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 5.655.392,12 € wird
a. in der Bilanz des Jahres 2019 mit einem Betrag in Höhe von 5.625.148,74 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren verrechnet.
b. in Höhe des außerordentlichen Jahresergebnisses von 30.243,38 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklage
i. ein Betrag in Höhe von 4.334,32 € zur Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses der Stiftungen zugeführt,
ii. mit einem Betrag von 25.909,06 € zur Deckung der Jahresfehlbeträge auch aus Vorjahren der Stiftungen verwendet.
4. Aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 4.209,11 € entnommen und der Inflationsrücklage der Stiftungen (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
5. Aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 8.913,19 € zur Deckung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 2.296,54 € entnommen sowie in Höhe von 6.616,65 € dem Basisreinvermögen zum Kapitalbestandserhalt zugeführt.
6. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Drucksache sowie den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen

Begründung des Antrages

Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 gemäß § 129 Abs.1 NKomVG am 26. Oktober 2020 festgestellt.

Der Jahresabschluss 2019 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" wurde durch den Oberbürgermeister am 04.04.2020 festgestellt. Der Jahresabschluss 2019 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" ist gem. § 4 Satz 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) als gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Hannover anzusehen.

Gemäß den Bestimmungen des § 24 GemHKVO ist bei den Beschlüssen zur Ergebnisverwendung nach dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis zu unterscheiden. Dabei ist das Ergebnis der Stiftungen, welches Bestandteil des Jahresergebnisses der Landeshauptstadt Hannover ist, gesondert zu berücksichtigen.
Das Ergebnis 2019 (in Klammern die entsprechende Beschlussnummer) stellt sich somit wie folgt dar:


insgesamt
davon Stiftungen
Kernhaushalt
Ordentliches Ergebnis
-1.046.574,47€
(Ziffer 2)
18.989,27 €
(Ziffer 2 b)
-1.065.563,74 €
(Ziffer 2 a)
Außerordentliches Ergebnis
5.655.392,12 €
(Ziffer 3)
30.243,38 €
(Ziffer 3 b)
5.625.148,74 €
(Ziffer 3 a)
Saldo
4.608.817,65 €
49.232,65 €
4.559.585,00 €
Somit wird unter Berücksichtigung aller Buchungen gemäß den Ziffern 2-3 in der Bilanz 2020 unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren – ein Betrag in Höhe von 52.794.879,66 € (Vorjahr 57.354.464,66 €) als Vorbelastung für zukünftige Haushaltsjahre ausgewiesen.

Das Jahresergebnis 2019 des Kernhaushaltes in Höhe von 4.559.585,00 € ist wesentlich durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 68,447 Mio.€ beeinflusst, die zur Eröffnungsbilanz gegen das Reinvermögen gebucht wurden. Details finden sich in der Haushaltsplanung 2019/2020 und den Schlussberichten von Verwaltung und Rechnungsprüfungsamt zum hier vorgelegten Jahresabschluss.



Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1) sowie den Jahresabschluss des Nettoregiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren (Anlage 2) entsprechend § 155 Abs.1 Nr.1 NKomVG i.V.m. § 156 Abs.1 NKomVG dahingehend geprüft, dass

o der Haushaltsplan eingehalten wurde,


o die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanz beachtet wurden,
o der Jahresabschluss vollständig erstellt wurde und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wiedergibt,
o die Gesetze und Vorschriften unter Beachtung der Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit eingehalten wurden.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 3 – wurde bereits in gebundener Form gesondert übersandt -) hingewiesen.
Der Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (ST),zu denen eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters erwartet wird. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ist als Anlage 4 beigefügt.

Zur konkreten Aufteilung der Ergebnisverwendung bezogen auf die einzelnen, unselbständigen Stiftungen wird auf Anlage 5 hingewiesen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht auf Seite 16 dem Rat empfohlen, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2019 ohne Forderungsübersicht wird mit dem um die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ergänzten Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes nach §§ 129 Abs.2 und 156 Abs.4 NKomVG an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.11 
Hannover / 21.04.2021