Anfrage Nr. 2963/2007:
Anfrage von Ratsherrn Böning zum Vorgehen des Jugendamtes bei Hinweisen auf verwahrloste Kinder

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Böning zum Vorgehen des Jugendamtes bei Hinweisen auf verwahrloste Kinder

Ein Fall wie der von der kleinen Lea Sophie aus Schwerin kann leider, wie die Vergangenheit gezeigt hat, jederzeit auch in jeder anderen deutschen Stadt geschehen.
Immer wieder gerät bei solchen Fällen auch das Verhalten des Jugendamtes und seiner Mitarbeiter in die Kritik.

Vor diesem Hintergrund frage ich daher die Verwaltung:

Wenn dem Jugendamt in Hannover neue Hinweise zu einem verwahrlosten Kind vorliegen würden:
Würde dann die betroffene Familie von den Mitarbeitern des Jugendamtes unangemeldet besucht werden? Falls nicht: Aus welchem Grund nicht?
Auf welche Art und Weise müssten in einem solchen Fall die Mitarbeiter des Jugendamtes bei ihrem Besuch in der „Problemfamilie" eindeutig und zweifelsfrei dokumentieren, ob und in welchem Zustand sie das betreffende Kind überhaupt zu Gesicht bekommen haben?
Unangemeldete Kontrollbesuche in der Wohnung der betroffenen „Problemfamilie" haben den Vorteil, dass sich die Mitarbeiter des Jugendamtes ein wirklich objektives Bild von der Familie machen können.
Ein Besuchstermin, bei dem die Familie zu einem bestimmten Termin in den Räumen des Jugendamtes erscheinen muss, birgt dagegen die Gefahr, dass die betroffene Familie den Mitarbeitern des Jugendamtes gewissermaßen eine „heile Welt" vorspielen kann. (Was bei einem wirklich unangemeldeten Hausbesuch so nicht möglich wäre!)
Frage: Warum werden trotzdem so häufig diese Art von Terminen in den Räumen des Jugendamtes vereinbart und welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, um stattdessen deutlich mehr unangemeldete „Kontrollbesuche" durchzuführen?

Jens Boning