Drucksache Nr. 2961/2017:
Straßenausbaubeitrag Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße
-Aufwandsspaltung-

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2961/2017 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2961/2017
1
 

Straßenausbaubeitrag Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße
-Aufwandsspaltung-

Antrag,

für die in der Anlage gekennzeichnete Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn, der Gossen und der Straßenabläufe gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 60.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

In der Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße wurden im Jahr 2016 die Fahrbahn einschließlich der Gossen sowie die Straßenabläufe im Rahmen des GiB-Programmes einer Grunderneuerung unterzogen.

An der Beleuchtung und den Gehwegen wurden keine Arbeiten vorgenommen.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Tatbestand der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetztes (NKAG) sowie des § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS).

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die Ausbaumaßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge jedoch nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Freiligrathstraße von Geibelstraße bis Bandelstraße gehört zu den Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr. Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt hier nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung je nach Teileinrichtung 40 % - 50 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 29.11.2017