Drucksache Nr. 2958/2019:
Fortsetzung der Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Str. 161 der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde K.d.ö.R Am Döhrener Turm im Jahr 2020

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2958/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Sozialausschuss
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2958/2019
1
 

Fortsetzung der Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Str. 161 der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde K.d.ö.R Am Döhrener Turm im Jahr 2020

Antrag,

die Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Straße 161 der Evangelischen-freikirchlichen Gemeinde K.d.ö.R. Am Döhrener Turm vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 zu verlängern und dem Betreiber eine Zuwendung in Höhe von 58.012,80 € zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Programm richtet sich im Wesentlichen an die geflüchteten Eltern (hier vorrangig die Mütter) und ihre Kinder. Die Mütter tragen den Hauptanteil der Erziehungsverantwortung für die Kinder und sind in der Begleitung der Kinder deutlich präsenter. Insbesondere in dem Flüchtlingswohnheim lebende Frauen werden durch die Kinderbetreuung entlastet und die Chancen auf eine spätere Integration der Familien werden erheblich verbessert. Bei den Kindern profitieren Jungen und Mädchen gleichermaßen von dem Angebot.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 58.012,80 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -58.012,80 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -58.012,80 €

Begründung des Antrages

Mit Beschluss der Drucksache 1387/2015 N1 ist seit dem 01.12.2015 eine Kinderbetreuung im Flüchtlingswohnheim Hildesheimer Straße 161 eingerichtet. Das zunächst für ein Jahr befristete Angebot wurde nach dem erfolgreichen Beginn dieser Maßnahme mit Beschluss der Drucksachen 1674/2016, 1268/2017 und 2317/2018 fortgesetzt und wird aktuell bis zum 31.12.2019 gefördert.
Der aktuelle Zwischenbericht des Trägers ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.
Das Betreuungsangebot hat sich etabliert. Die Gruppe der Kinder umfasste im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 insgesamt 15 Kinder. Trotz Fluktuation wird sich die Inanspruchnahme der Einrichtung auch weiterhin in dieser Größenordnung bewegen.

Darüber hinaus ermöglicht die Kinderbetreuung den Eltern der Kinder die Teilnahme an Sprachförder- bzw. Deutschkursen.

Die Gemeinde am Döhrener Turm verweist auf den Zuzug neuer Familien und den Familiennachzug und die perspektivische Zunahme von Kindern in der relevanten Altersgruppe 0-6 Jahre.

Die bisher bewilligten Fördermittel sind aufgrund der gemachten Erfahrungen für die Durchführung des Betreuungsangebotes des Trägers notwendig. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der Fördersumme von rd. 8.000 € aufgrund gestiegener Personalaufwendungen berücksichtigt. Zudem sind Kosten für notwendige Urlaubs- und Krankheitsvertretungen eingerechnet.



Es wird daher vorgeschlagen, die Fortsetzung der Förderung wie oben beantragt zu bewilligen.
51.4 
Hannover / 14.11.2019