Antrag Nr. 2957/2001:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur DS 2920/2001 - Niedersachsenstadion

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2957/2001 (Originalvorlage)
2920/2001 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 21.11.2001: Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: vertagt-Sondersitzung am 12.12.2001
  • 21.11.2001: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: vertagt - bis Sondersitzung am 12.12.2001
  • 21.11.2001: Sportausschuss: vertagt - Sondersitzung am 12.12.2001
  • 21.11.2001: STBR Mitte, 2. WP: vertagt
  • 22.11.2001: Verwaltungsausschuss
  • 12.12.2001: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • 12.12.2001: Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: einstimmig abgelehnt (alle Ausschüsse:BauA -FinanzA-SportA-AWL)
  • 13.12.2001: Ratsversammlung: Gegen 4 Stimmen u. 1 Enthaltung abgelehnt
  • 13.12.2001: Verwaltungsausschuss: einstimmig abgelehnt

Antragsteller(in):

F.D.P.-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur DS 2920/2001 - Niedersachsenstadion

Antrag,

der Rat möge beschließen:

1. Die Ziffer 3 wird wie folgt ergänzt: Der Betriebskostenzuschuß an den Verein Hannover 96 wird befristet auf 4 Jahre nach Fertigstellung gewährt. Die Region Hannover übernimmt anstelle der LHH die Gewährsträgerschaft.
2. Die Ziffer 7 wird wie folgt neu gefaßt: “Die Stadt” wird ersetzt durch “die Region Hannover”.

Begründung

Nach Ansicht der FDP-Fraktion handelt es sich bei dem Neubau des Stadions um eine klassische Aufgabe der Region. An der Attraktivität des Stadions als multifunktionaler Veranstaltungsort partizipiert nicht nur die Stadt, sondern auch die Region.
Konsequenterweise ist somit die Region als Träger zu normieren – selbstverständlich unter Beteiligung der gleichfalls betroffenen LHH. So ist über die Regionsumlage eine gemeinsame Finanzierung und spätere Trägerschaft sichergestellt – zum Nutzen aller.
Zu 1.: Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, daß durch die neuen Möglichkeiten (VIP-Bereich, vergrößerte Gastronomie usw.) des Stadions eine optimierte Vermarktung möglich sein muß. Als Beispiel sei die effizientere Vermarktung der Namensrechte zu nennen, die z.B. im Hamburger Stadion für einen Zeitraum von 10 Jahren die Summe von 100 Mio. DM (AOL) eingebracht haben.
Um nicht einer Dauersubventionierung Vorschub zu leisten, ist der Zuschuß zu befristen. So können etwaige Anlaufschwierigkeiten aufgefangen werden. Gleichfalls ist für alle Beteiligten evident, daß eine Selbstfinanzierung unerläßlich ist.


Dr.Claudia Winterstein
-Fraktionsvorsitzende-