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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße,
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25, 7. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Nach eingehender Prüfung geht die Verwaltung davon aus, dass das Vorhaben keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen hinsichtlich des Geschlechtes, des Alters oder einzelner anderer Gruppen mit sich bringt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der ca. 2.600 m² große Geltungsbereich wird begrenzt durch die Uhlemeyerstraße im Nordwesten, die Königstraße im Südosten, die nordöstlichen Grenzen der Grundstücke Königstraße 31 und Uhlemeyerstraße 14 und die südwestlichen Grenzen der Grundstücke Uhlemeyerstraße 18 und Eichstraße 2.
Nach der aktuell gültigen Festsetzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 aus dem Jahr 1994 ist das Plangebiet als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Die heutige Nutzung entspricht mangels vorhandenen Wohnanteils nicht der derzeitigen Festsetzung als Mischgebiet, eine Entwicklung zu einem Mischgebiet (MI) durch Erhöhung des Wohnanteils ist angesichts der heutigen Nutzung und der Standorteignung für Gewerbe auch nicht zu erwarten.
Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Erweiterung gewerblicher Nutzungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll das Plangebiet als Kerngebiet ausgewiesen werden.
Am 09. März 2017 fasste der Verwaltungsausschuss den zugehörigen Aufstellungsbeschluss. Der Stadtbezirksrat Mitte hat am 15. Mai 2017 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die in der Zeit vom 01. Juni bis 03. Juli 2017 durchgeführt wurde. Hierbei wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die nach dem bisherigen Verfahren vorliegende Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt als Anlage 3 bei.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.11
Hannover / 09.11.2017