Drucksache Nr. 2943/2017:
Bebauungsplan 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße,
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2943/2017
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan 25, 7. Änderung - Uhlemeyerstraße,
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25, 7. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Nach eingehender Prüfung geht die Verwaltung davon aus, dass das Vorhaben keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen hinsichtlich des Geschlechtes, des Alters oder einzelner anderer Gruppen mit sich bringt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der ca. 2.600 m² große Geltungsbereich wird begrenzt durch die Uhlemeyerstraße im Nordwesten, die Königstraße im Südosten, die nordöstlichen Grenzen der Grundstücke Königstraße 31 und Uhlemeyerstraße 14 und die südwestlichen Grenzen der Grundstücke Uhlemeyerstraße 18 und Eichstraße 2.
Nach der aktuell gültigen Festsetzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 aus dem Jahr 1994 ist das Plangebiet als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Die heutige Nutzung entspricht mangels vorhandenen Wohnanteils nicht der derzeitigen Festsetzung als Mischgebiet, eine Entwicklung zu einem Mischgebiet (MI) durch Erhöhung des Wohnanteils ist angesichts der heutigen Nutzung und der Standorteignung für Gewerbe auch nicht zu erwarten.
Mit dieser Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt und die Erweiterung gewerblicher Nutzungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll das Plangebiet als Kerngebiet ausgewiesen werden.
Am 09. März 2017 fasste der Verwaltungsausschuss den zugehörigen Aufstellungsbeschluss. Der Stadtbezirksrat Mitte hat am 15. Mai 2017 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen, die in der Zeit vom 01. Juni bis 03. Juli 2017 durchgeführt wurde. Hierbei wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die nach dem bisherigen Verfahren vorliegende Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün liegt als Anlage 3 bei.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.11 
Hannover / 09.11.2017