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Zum o. g. Haushaltsbegleitantrag, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, eine Smartphone-Anwendung (App) zu entwickeln für
1. den Zugang zu Formularen
2. Anregungen, Fragen und Beschwerden und
3. einen Chat-Bot
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt vor, dass die Verwaltungsleistungen bis 2022 über Verwaltungsportale, die mit dem Portalverbund des Bundes/der Länder verknüpft sind, angeboten und medienbruchfrei abgewickelt werden.
Im Rahmen der Umsetzung bei der Landeshauptstadt Hannover wird der Zugang zu Formularen über eine entsprechende Web-Anwendung erfolgen.
Über das sogenannte Responsive Design wird die entsprechende Internetseite je nach Bildschirmgröße und/oder Gerät angepasst dargestellt. Somit ist die Nutzung der Anwendung unabhängig vom eingesetzten Endgerät (z. B. Standard-Bildschirm, Smartphone, Tablet) problemlos möglich.
Die Umsetzung ist bis 2022 geplant.
2. Über die Anwendung „Ideen und Beschwerden“ (Mängelmelder) auf der Internetseite „hannover.de“ besteht bereits die Möglichkeit, Anregungen, Fragen und Beschwerden bei der Stadtverwaltung über Smartphones einzureichen. In der "Hilfe"-Funktion der Webanwendung ist eine Anleitung zu finden, wie sich das Online-Formular für einen schnellen Zugriff auf dem Startbildschirm des Smartphones als Icon einrichten lässt.
3. In der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover ist vorgesehen, dass die Nutzung von Chats-Bots angeboten werden soll. In der laufenden IuK-Planung 2019 ist dieses Projekt noch nicht berücksichtigt.