Antrag Nr. 2923/2007:
Änderungantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 2803/2007, Gründung der Hannover Holding

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2923/2007 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungantrag der CDU-Fraktion zu Drucks.Nr. 2803/2007, Gründung der Hannover Holding

Antrag zu beschließen:


Das als Anlage 1 zur o.g. Drucksache beigefügte Konzept und der als Anlage 2 zur o.g. Drucksache beigefügte Entwurf des Gesellschaftsvertrags werden wie folgt geändert:
1. Die Geschäftsführung der Hannover Holding besteht aus zwei Personen, die gleichzeitig hauptamtliche Geschäftsführer einer der im operativen Geschäft verantwortlichen, nachgeordneten Gesellschaften sind. Strategische Grundsatzentscheidungen werden kollegial gefasst und vom Aufsichtsrat bzw. Präsidialausschuss verabschiedet.
2. Der Aufsichtsrat der Holding setzt sich wie folgt zusammen:
a. Regionspräsident und Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover (Vorsitz alternierend)
b. Jeweils 4 Mitglieder der Regionsversammlung und des Rates der Landeshauptstadt Hannover
c. 6 Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft
3. Die Landeshauptstadt Hannover bringt ihre mittelbaren und unmittelbaren Anteile an der Gesellschaft HannoverKongress als Eigenkapital in die Gesellschaft ein. Der Sektor Wirtschaftstourismus wird als eigenständiger Bereich in die Hannover Holding aufgenommen.

Begründung


Zu 1.)
Eine Managementholding hat kein eigenes, operatives Geschäft. Insofern geht es der Geschäftsführung primär um strategische Ziele und Absichten, die unter Berücksichtigung aller Unternehmensfelder abgestimmt werden müssen. Mit der kollegialen Leitung durch vorhandene und bewährte Geschäftsführer ist eine ausgewogene Berücksichtigung aller Unternehmensbereiche gewährleistet. Darüber hinaus sichert die Personalunion in der Geschäftsführung eine echte und reibungslose Integration der betroffenen Beteiligungsgesellschaften in der Hannover Holding. Die Hannover Holding soll für schlanke und effiziente Arbeitsabläufe stehen, die möglichst wenig Aufwand an Bürokratie verursachen sollen. Deshalb ist die zur Diskussion stehende Einstellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers sowohl aus Kostengründen als auch mangels eigener operativer Verantwortlichkeit abzulehnen.
Aus der Besetzung der Geschäftsführung der Hannover Holding mit zwei Geschäftsführern ergeben sich Synergieeffekte durch die mehr monetäre Mittel für das operative Geschäft zur Verfügung stehen und nicht für den Aufbau unnötiger, doppelter Verwaltungsstrukturen verbraucht werden.

Zu 2.)
Die Anbindung an die Politik ist durch einen Aufsichtsrat und den Präsidialausschuss hinreichend stark ausgeprägt. Die Interessen der Gesellschafter (Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover) werden über die Gesellschafterversammlung in die Holding eingebracht.
Analog des bei Gründung der Hannoverimpuls GmbH formulierten Postulates, den Einfluss der Politik auf das operative Geschäft des Unternehmens im Rahmen des erforderlichen Umfangs zu begrenzen, sollte auch bei der Besetzung des Aufsichtsrates der Hannover Holding besonderes Augenmerk auf die Umsetzung dieses Ansatzes gelegt werden.
Da bezüglich der Personalstruktur und des Personalaufwandes beabsichtigt ist, schmale und effiziente Strukturen zu etablieren, sollte dieses Prinzip auch bei der Bildung des eigenen Aufsichtsrates umgesetzt werden.

Zu 3.)
Eine Bündelung der Aktivitäten in den Bereichen Tourismus und Wirtschaftsförderung kann nur dann erfolgreich praktiziert werden, wenn es einheitliche Zuständigkeiten und Ansprechpartnerinnen und –partner für alle Interessengruppen – auch für externe – gibt. Parallelzuständigkeiten sind kontraproduktiv und verzerren ein einheitliches und transparentes Erscheinungsbild. Vor diesem Hintergrund ist die Einbeziehung von HannoverKongress, das bislang analog einer städtischen Beteiligung geführt wurde, zwingend notwendig.








Rainer Lensing
Fraktionsvorsitzender