Informationsdrucksache Nr. 2920/2019:
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof ; "Durchsetzung der auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)"

Inhalt der Drucksache:

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2920/2019
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Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover gemäß §§ 1 bis 4 NKPG
durch den Nds. Landesrechnungshof ; "Durchsetzung der auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)"

Bei der Landeshauptstadt Hannover wurde in der Zeit vom 18.02. bis 21.02.2019 eine überörtliche Prüfung "Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Abs. 3 UVG" gem. den §§ 1 bis 4 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes - NKPG -vorgenommen. Dabei wurde geprüft, ob der Rückgriff beim unterhaltspflichtigen Elternteil rechtzeitig und vollständig erfolgt sowie die Verjährung von Unterhaltsforderungen systematisch verhindert wird. Es handelt sich dabei um eine Folgeprüfung zu der Prüfung in 2015 (Drucksache 0616/2015).
Der Nds. Landesrechnungshof hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom 21.10.2019 (Aktenzeichen 10712/6.4-11/2018) zusammengefasst. Die von der Landeshauptstadt Hannover gewünschten Korrekturen wurden in dem Prüfbericht berücksichtigt.

Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts dem Rat der Stadt Hannover bekannt zu geben.
Mit dieser Drucksache erhält jedes Ratsmitglied zur umfassenden Unterrichtung den kompletten Prüfbericht als Anlage im CARA elektronisch zur Kenntnis.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von dieser Informationsdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

20.11 
Hannover / 12.11.2019