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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1761 - Ehemaliges Oststadtkrankenhaus
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag,
- die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung – Wohnbebauung auf dem Klinikumgelände und Büronutzungen sowie medizinische Einrichtungen an der Podbielskistraße - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplans, das Gelände des Klinikums einer Wohnnutzung zuzuführen und an der Podbielskistraße Büronutzungen sowie medizinische Einrichtungen anzusiedeln, wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Landeshauptstadt Hannover keine Kosten. Die Übernahme der entwicklungsbedingten Kosten wird in einem städtebaulichen Vertrag mit der Region Hannover als Eigentümerin des Klinikumgeländes bzw. deren Rechtsnachfolger geregelt. Durch den Verkauf des städtischen Grundstücks an der Ecke Podbielskistraße/Pasteurallee wird die Landeshauptstadt Hannover entsprechende Einnahmen erzielen.
Begründung des Antrages
Die Region Hannover als Trägerin des regionalen Krankenhauswesens ordnet die Versorgung mit Krankenhäusern neu. Der Neubau des Klinikums Mitte auf dem Gelände des Klinikums Siloah wird die bestehenden Krankenhäuser Oststadt-Heidehaus und Siloah ersetzen. Durch die Aufgabe des Standortes Oststadt-Heidehaus und den Abriss der vorhandenen Gebäude kann dieses Gelände einer neuen standortgerechten und bedarfsgerechten Nutzung zugeführt werden. Aufgrund seiner zentralen Lage im Stadtgebiet, dem hervorragenden Anschluss an den ÖPNV und der angrenzenden Naherholungsflächen ist der aufzugebende Krankenhausstandort sehr gut für eine Wohnnutzung geeignet. Geplant ist deshalb ein Wohngebiet mit Geschosswohnungen und Einfamilienhäusern.
Die im südöstlichen Klinikumgelände befindliche städtische Kindertagesstätte wird voraussichtlich bis Ende 2014 am selben Standort durch einen Neubau ersetzt.
Das direkt an der Podbielskistraße gelegene städtische Grundstück, für das unter der Nummer 1318 bereits ein Verfahren für die Aufstellung eines Bebauungsplanes begonnen wurde, wird in die Gesamtplanung mit einbezogen. Der Grundstücksstreifen ist für den Bau von Bürogebäuden und für die Schaffung von medizinische Einrichtungen vorgesehen, die am Standort des ehemaligen Klinikums verbleiben sollen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erfasst neben Flächen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld auch Flächen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide. Letztere betreffen Verkehrsflächen der Podbielskistraße, für die es bis heute keine planungsrechtlichen Festsetzungen gibt. Der Bebauungsplan hat damit überbezirkliche Bedeutung mit der Folge, dass die Beschlusszuständigkeit für den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beim Verwaltungsausschuss liegt.
61.13
Hannover / Dec 21, 2012