Drucksache Nr. 2915/2012 E1:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2915/2012 E1
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Information über die Beschlüsse des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 06.03.2013 (Zusatzantrag Nr. 15-0576/2013, Änderungsantrag Nr. 15-0580/2013, Änderungsantrag Nr. 15-0581/2013)


Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat in seiner Sitzung am 06.03.2013 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit einem Zusatzantrag und zwei Änderungsanträgen gefasst.
Wortlaut des Zusatzantrages Nr. 15-0576/2013
Die Verwaltung wird gebeten,
  1. im Rahmen der verkehrsgutachterlichen Untersuchung zu prüfen, ob eine zweite Erschließung im nördlichen Bereich erforderlich ist ,
  2. sich bei den Beratungen zum neuen Nahverkehrsplan 2013-2018 bei der Region Hannover für eine vorgezogene Errichtung von Hochbahnsteigen an der Stadtbahnlinie 9 im Abschnitt zwischen Noltemeyerbrücke und Fasanenkrug, insbesondere an der Haltestelle Kurze-Kamp- Straße, einzusetzen und
  3. eine Alternativfläche für einen Festplatz in Bothfeld zu suchen sowie auszuweisen

Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird den beiden ersten Antragspunkten entsprechen und im weiteren Planverfahren über die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen und der Bemühungen hinsichtlich der Hochbahnsteige berichten.
Auch den dritten Antragspunkt wird die Verwaltung aufgreifen und im Stadtteil Bothfeld einen für eine Festplatznutzung geeigneten Alternativstandort zur bisher genutzten Fläche an der Bischof-von-Ketteler-Straße suchen. Allerdings ist die planungsrechtliche Absicherung einer Festplatznutzung durch einen Bebauungsplan wegen der im Stadtgebiet häufig gegebenen Nähe zu Wohngebieten heute kaum noch möglich.
Außerdem ist anzumerken, dass auch die durch eine entsprechende Kennzeichnung im Flächennutzungsplan bisher für einen Festplatz vorgesehene Fläche an der Bischof-von-Ketteler-Straße planungsrechtlich bisher nicht durch einen entsprechenden Bebauungsplan abgesichert wurde. Tatsächlich hat an der Bischof-von-Ketteler-Straße seit mehreren Jahren kein Volksfest mehr stattgefunden, da die ausrichtende Schützengesellschaft Bothfeld von 1892 e.V. mittlerweile für ihr jährliches Schützenfest eine Fläche im EKZ Klein-Buchholz an der Adolf-Emmelmann-Straße nutzt.

Wortlaut des Änderungsantrages Nr. 15-0580/2013
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind dahingehend zu ergänzen, dass die Entstehung einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung (Kita/Krippe) im Plangebiet Berücksichtigung findet.

Stellungnahme der Verwaltung
In Anlage 2 der Beschlussdrucksache wurde in dem Abschnitt mit der Überschrift "Bebauung" folgende Formulierung eingefügt: "Im neu entstehenden Wohnquartier soll ein Standort für eine Kinderbetreuungseinrichtung (Kita/Krippe) festgelegt werden".

Wortlaut des Änderungsantrages Nr. 15-0581/2013
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß den Anlagen 2 und 3 sind wie folgt zu modifizieren: Der Abstand der angedachten Wohnbebauung zum Waldrand ist so zu vergrößern, dass der Erhalt der örtlichen Flora und Fauna gewährleistet ist.

Stellungnahme der Verwaltung
Zur Ermittlung der Auswirkungen der Planung auf Flora und Fauna hat die Verwaltung ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse des Gutachtens werden als Beurteilungsgrundlage für die Festlegung des notwendigen Waldabstandes verwendet. In Anlage 2 der Beschlussdrucksache wurde in dem Abschnitt mit der Überschrift "Natur und Landschaft/Artenschutz" eine entsprechende Formulierung eingefügt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Siehe Ursprungsdrucksache.

Kostentabelle

Siehe Ursprungsdrucksache.

61.13 
Hannover / 27.03.2013