Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1784 - Hilligenwöhren -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
Antrag,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung – Wohnbaugebiet Hilligenwöhren - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und
- die Aufstellung des Bebauungsplans zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplans, in einer zentralen Lage des Stadtteils Bothfeld ein Angebot an Grundstücken für den Einfamilienhausbau und den Geschosswohnungsbau zu schaffen, wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Landeshauptstadt Hannover keine Kosten.
Die Übernahme der entwicklungsbedingten Kosten wird in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Entwicklungsträger der Grundstücke geregelt.
Durch den Verkauf des Grundstücks nördlich der Bischof-von-Ketteler-Straße wird die Landeshauptstadt Hannover entsprechende Einnahmen erzielen.
Begründung des Antrages
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, in einer zentralen Lage des Stadtteils Bothfeld ein Angebot an Grundstücken für den Einfamilienhausbau und den Geschosswohnungsbau zu schaffen. Das Plangebiet ist unter anderem wegen der Nachbarschaft zum Ladenzentrum "Kurze-Kamp-Straße", wegen des guten Anschlusses an den ÖPNV und wegen der angrenzenden Erholungsflächen des Waldgebietes Große Heide sehr gut für eine Wohnnutzung geeignet.
Da zur Umsetzung und Absicherung der angestrebten Gebietsentwicklung bisher kein Planungsrecht besteht, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Ergänzend zum Bebauungsplan soll mit dem Entwicklungsträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem unter anderem die für die Stadt kostenneutrale Entwicklung des Baugebietes zu regeln ist.
61.13
Hannover / 10.01.2013