Informationsdrucksache Nr. 2908/2019:
Entwicklung des Familienhebammen-Zentrums (FHZ) Hannover 2019-2021

Inhalt der Drucksache:

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2908/2019
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Entwicklung des Familienhebammen-Zentrums (FHZ) Hannover 2019-2021

Im Rahmen der Angebote der Frühen Hilfen in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) wird zur Situation und zur Weiterentwicklung des Familienhebammen-Zentrums informiert.

Es wird in diesem Zusammenhang auf die für die Jahre 2013-2016 veröffentlichten Informationsdrucksachen Nr. 774/2013 und Nr. 924/2017 zum Familienhebammen-Zentrum - sowie auf die beiden Drucksachen Nr. 1350/2005 und 1450/2011 zu den Familienhebammen (neu: Fachkräfte Frühe Hilfen) hingewiesen.

Das Familienhebammen-Zentrum (FHZ) wurde 2013 in Kooperation mit der Stiftung 'Eine Chance für Kinder' eröffnet. Es hat sich seitdem zu einer zentralen, innenstadtnahen und bundesweit einmaligen Einrichtung der Frühen Hilfen entwickelt. Es verbindet medizinische und psychosoziale Hilfen und bietet vor allem Kindern und Eltern aus benachteiligten Familien eine niedrigschwellige Anlaufstelle, die von den bisherigen Angeboten der Frühen Hilfen nicht oder nur teilweise erreicht werden.

Auf der institutionellen Ebene hat sich das FHZ zu einer zentralen Anlaufstelle für Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung für Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen der Frühen Hilfen in Hannover entwickelt.

Ein wesentlicher, konzeptioneller Aspekt ist die gemeinsame Koordination und Leitung des FHZ durch zwei Fachkräfte, einer Familienhebamme und einer Sozialarbeiterin. Die Familienhebamme kommt vom Träger, die Sozialarbeiterin von der LHH. Diese sind gemeinsam für die Auswahl, Betreuung, Vermittlung und Qualifizierung der Fachkräfte Frühe Hilfen im FHZ verantwortlich. Diese Fachkräfte werden im Rahmen einer aufsuchenden Familienarbeit vom Kommunalen Sozialdienst (KSD) in benachteiligten Familien eingesetzt.

Durch Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren trägt die Landeshauptstadt Hannover mit dem FHZ wesentlich dazu bei, im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes ('Ausbau Früher Hilfen') jungen Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern Unterstützung bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu geben und damit den Kinderschutz für diese Zielgruppe sicherzustellen. Das FHZ stellt in diesem Kontext ein innovatives und erfolgreiches Angebot der Frühen Hilfen in Hannover dar.

Das FHZ wurde bis 2018 ausschließlich aus Bundesmitteln gefördert:
· Die Finanzierung erfolgte bis 2015 aus Mitteln der Bundesinitiative 'Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen'.
· Für den Zeitraum 2016/2017 wurden Fördermittel aus dem 'Bundesfonds zur Sicherstellung der Netzwerke Früher Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien' zur Verfügung gestellt.
· Ab 2018 erfolgte die Förderung aus der 'Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen'.

Die Förderanträge sind jeweils beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (hier: Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Niedersachsen) zu stellen. Jährlich rückwirkend wird ein Sachbericht erstellt, der zusammen mit einem Verwendungsnachweis der erhaltenen Fördersumme an die Landeskoordinierungsstelle gegeben wird.

Die Zuwendung selbst wird anteilig als Projektförderung an Dritte (hier: Stiftung 'Eine Chance für Kinder') weitergeleitet. 2020 wird ein Trägerwechsel zu 'DIAKOVERE Annastift Leben und Lernen' erfolgen.

2019 änderten sich die Zuwendungsbedingungen seitens des Landes, sodass die Gesamtkosten für das FHZ nicht mehr ausschließlich über Bundesmittel finanziert werden können. Seitdem werden die restlichen Kosten, die der Stiftung ‚Eine Chance für Kinder‘ entstehen, aus Experimentiermitteln finanziert.

Umsetzung der neuen Finanzierungsgrundlage (Anlage 1)
Bisher erfolgte die Finanzierung aus der Kostenstelle 51200500 - Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen und wurde durch die Erlöse des Landes in voller Höhe gedeckt.

Ab 2019 werden die Kosten des FHZ nur teilweise aus dem Fonds Frühe Hilfen gedeckt. Insbesondere die Sachkosten wie Miete, Reinigung etc. sind nicht mehr zuwendungsfähig. Ab dem Jahr 2019 werden jedoch die Kosten für den Einsatz der Fachkräfte Frühe Hilfen in der aufsuchenden Familienarbeit vom Nds. Landesamt erstmalig als zuwendungsfähig anerkannt. Diese Kosten wurden bisher aus der Kostenstelle 51200300 - KSD Sonstige Aufgaben (Experimentiermittel) finanziert.

Die Kosten des FHZ wurden der Stiftung 'Eine Chance für Kinder' im Jahr 2019 weiterhin in voller Höhe erstattet. Die Finanzierung erfolgt teilweise aus den Mitteln der Zuwendung aus dem Fonds Frühe Hilfen. Die restlichen Kosten werden für 2019 aus der Kostenstelle 51200300 - KSD Sonstige Aufgaben (Experimentiermittel) finanziert. Die Mittel stehen in der Kostenstelle 51200500 - Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen zur Verfügung. Dies ist auch für 2020 vorgesehen.

Für 2020 wird mit dem neuen Träger 'Diakovere Annastift Leben und Lernen' entsprechend verfahren werden.

Ab 2021 wird eine Veränderung bei der Finanzierung des FHZ angestrebt. Neben den Bundesmitteln aus dem Fonds Frühe Hilfen zur Sicherstellung der Netzwerkkoordination und der aufsuchenden Familienarbeit durch die Fachkräfte Frühe Hilfen wird Diakovere einen Zuwendungsantrag zur Sicherstellung des grundsätzlichen Betriebes des FHZ stellen. Dieser Ansatz wird dann nicht mehr aus den E-Mitteln gezahlt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Maßnahme leistet die Landeshauptstadt Hannover im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes ('Ausbau Früher Hilfen') jungen Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern Unterstützung bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder durch Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren.

Kostentabelle

Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln und Experimentiermitteln der LHH. In den Jahren 2013-2017 wurde eine Förderung in einer Gesamthöhe von ca. 2 Millionen Euro geleistet. 2019 wurde für das FHZ erstmalig eine Förderung in Höhe von ca. 175.000 € aus Experimentiermitteln gezahlt.

51.2 
Hannover / 08.11.2019