Antrag Nr. 2903/2019:
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung für Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2903/2019 (Originalvorlage)
3309/2019 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung für Hannover

Antrag

vorgenannten Ausschüsse, sowie der Rat der Stadt Hannover mögen beschließen:

1. Der Rat der Stadt Hannover stellt fest, dass die Stadt Hannover im Sinne des §1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) als Gebiet zählt, in dem „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet" ist', die LHH also ein Gebiet mit Wohnraummangel ist.


2. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zu den nächsten jeweils erreichbaren Sitzungen der vorgenannten Ausschüsse, sowie der Ratsversammlung einen Entwurf für eine Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung für Hannover zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Der Niedersächsische Landtag hat am 27.03.2019 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) beschlossen.

Dieses Gesetz ermächtigt die Gemeinden für ihr Gebiet Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, wenn auf ihrem Territorium Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht zur Verfügung stehen und daher die Wohnraumversorgung gefährdet ist.

Danach wird die Umwandlung von Wohnraum für andere Zwecke, die bauliche Veränderung von Wohnraum, die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen, außerdem der Leerstand und auch die Beseitigung von Wohnraum von einer behördlichen Genehmigung abhängig gemacht, die nur unter besonderen Voraussetzungen zu erteilen ist. Für Verstöße gegen das Gesetz trifft das Gesetz Vorkehrungen in Form von Bußgeldvorschriften.

Dirk Machentanz

' zitiert nach NZwEWG, §1, Abs.1