Das Verfahren für das Berichtswesen wurde ab 2019 geändert. Die Berichte werden künftig zu den Stichtagen 30.06. und 30.09. erstellt. Die neue Bezeichnung lautet Finanzbericht (vormals Ergebnisbericht).
Mit dieser Drucksache legt die Verwaltung den 2. Finanzbericht 2019 für die Teilhaushalte 61 und 66 des Baudezernates vor.
Der Finanzbericht besteht aus drei Teilen:
- Teil I: Übersicht über die Entwicklung der
Erträge und Aufwendungen der Fachbereiche Planen und Stadtentwicklung (Teilhaushalt 61) sowie Tiefbau (Teilhaushalt 66).
- Teil II: Darstellung des
wesentlichen Produkts der Teilhaushalte 61 und 66 mit den Zielen und Kennzahlen sowie der Zielerreichung.
- Teil III: Darstellung von Zielen und Maßnahmen im
Leistungsbericht der Fachbereiche 61 und 66.
Alle Angaben beziehen sich auf den Stichtag 30.09.2019.
Änderungen bei den wesentlichen Produkten, ihren Zielen oder Kennzahlen können von den Ratsgremien im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragt und beschlossen werden.