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Der Bebauungsplan Nr. 1552 wurde im Jahre 1995 aufgestellt, um einen damals bestehenden dringenden Bedarf an Wohnungen decken zu können. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen beziehen sich hauptsächlich auf Geschosswohnungsbau. Die letzten Jahre haben zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere im Segment des Geschosswohnungsbaues, geführt. Für Einfamilienhäuser besteht jedoch weiterhin eine kontinuierliche Nachfrage. Deshalb sollen mit der Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einfamilienhäusern geschaffen werden. Zur Sicherstellung der Erschließung soll eine zusätzliche Erschließungsstraße im Blockinneren ausgewiesen werden.
Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat am 14.03.2007 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 05.04. bis zum 04.05.2007 statt. Während dieser Zeit sind Anregungen nicht eingegangen.
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes liegen die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB vor (siehe hierzu die Anlage 2 - Abschnitt 2.1 der Begründung). Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1552, 1. Änderung derart beschlossen, dass die Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
In der Anlage 3 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben.