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Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 NGO,
Rückzahlung von GVFG-Mitteln an das Land Niedersachsen
Antrag,
einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 260.000 € bei der u. g. HHM-Kontierung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6650.014-981000
Bezeichnung: Landesstraßen
Ausbau Hinter dem Dorfe, Wülfeler Straße;
An das Land
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung: 206.138,28 €
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen von GVFG-Mitteln bei der
Haushaltsmanagementkontierung: 6600.017-361000
Bezeichnung: Bundesstraßen,
Friedrich-Ebert-Straße
Verwaltungshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6021.000-848000
Bezeichnung: Tiefbau
Sonstige Zinsen und ähnliche Auszahlungen
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung: 50.457,79 €
Die Deckung erfolgt im Rahmen des Teiletats 666006A
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 206.138,28 € | 6650.014-981000 | Sachausgaben | 50.457,79 € | 666006A |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 206.138,28 € | | Ausgaben insgesamt | 50.457,79 € | |
Finanzierungssaldo | -206.138,28 € | | Überschuss / Zuschuss | -50.457,79 € | |
Begründung des Antrages
Für das Bauvorhaben Wülfeler Straße / Hinter dem Dorfe hat die Landeshauptstadt Hannover in den Jahren 1998 bis 2001 vom Land Niedersachsen Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von insgesamt 3.718.000 DM (1.900.983,21 €) erhalten. Die Einnahmen erfolgten in fünf Teilbeträgen entsprechend der bewilligten Gesamtzuwendung.
Mit dem Schlussverwendungsnachweis steht der Anspruch auf eine Zuwendung in Höhe von 1.694.844,93 € fest. Damit ist es, unter Berücksichtigung der bereits eingenommenen Fördermittel, zu einer Überzahlung in Höhe von 206.138,28 € gekommen, die an das Land zurückzuzahlen ist.
Mit der Rückzahlung ist auch eine Verzinsung des überzahlten Betrages fällig, welche aber noch nicht exakt zu beziffern ist, weil der Auszahlungstermin erst nach der Ratsentschei-
dung zu dieser Drucksache festgesetzt werden kann.
Die Zinszahlung beginnt mit dem von der Bewilligungsbehörde festgelegten Vorlagetermin für den Verwendungsnachweis am 01.11.2003. Bis zum 31.12.2007 werden sich die Zinsen auf 50.457,79 € belaufen.
Der Vorlagetermin konnte nicht eingehalten werden, da zu dem Zeitpunkt die detaillierten zuwendungsfähigen Kosten für die Baumaßnahme noch nicht ermittelt werden konnten. Einer Fristverlängerung und damit einer Reduzierung der Zinslast wurde von Seiten der Bewilligungsbehörde mit Verweis auf die Förderrichtlinien nicht entsprochen.
Bedingt durch die Vielzahl der zusätzlichen Vorhaben, die im Rahmen des Mittellandkanal-
ausbaus (Vorhaben Deutsche Einheit) und der Weltausstellung EXPO 2000 durchgeführt wurden, ist bei allen beteiligten Fachbereichen ein Mehraufwand entstanden, der bis heute zu einem Bearbeitungsstau geführt hat. Im Normalfall werden jährlich drei bis vier neue Maßnahmen nach dem GVFG bewilligt. Da inzwischen bereits eine deutliche Reduzierung der "Altlasten" abzusehen ist, geht die Verwaltung davon aus, dass bei einer konstanten Anzahl von drei bis vier neuen Vorhaben pro Jahr eine fristgerechte Vorlage der Verwen-
dungsnachweise und damit ein Ausschluss von Zinszahlungen künftig möglich sein wird.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil die Landeshauptstadt Hannover mit bekannt werden der Überzahlung verpflichtet ist, den Betrag an das Land Niedersachsen zurückzuzahlen.
Die Neufassung wurde erforderlich, da die Zinszahlung nicht, wie in der Ursprungsdrucksache angeben, aus dem Vermögenshaushalt sondern aus dem Verwaltungshaushalt erfolgen muss.
66.11
Hannover / 04.12.2007