Drucksache Nr. 2880/2012:
Bebauungsplan Nr. 1749 - Eulenspiegelweg
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Nr.
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2880/2012
3
 
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Bebauungsplan Nr. 1749 - Eulenspiegelweg
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1749 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die betroffenen Einfamilienhausgrundstücke öffentlich zu erschließen und den vorhandenen Weg auszubauen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus. Durch den Ausbau der Erschließungsstraße wird die Erreichbarkeit der Grundstücke für Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge ermöglicht, wodurch die Wohnqualität verbessert wird.

Kostentabelle

Die Verkehrsfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Hannover. Für den Ausbau der Straße entstehen Kosten in Höhe von ca. 60.000 Euro. Die Aufwendungen werden durch Erschließungsbeiträge gedeckt. Der Kostenanteil der Stadt liegt bei ca. 6.000 Euro (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1749, Abschnitt 6 (Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1749 hat vom 01.11.2012 bis 30.11.2012 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 17.12.2012