Drucksache Nr. 2879/2020:


Erhöhung der Kostenpauschale für Schiedspersonen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2879/2020
0
 



Erhöhung der Kostenpauschale für Schiedspersonen

Antrag,


ab dem 01.01.2021 die jährliche Kostenpauschale der 13 hannoverschen Schiedspersonen auf jeweils 360,00 € und die Fallpauschale auf 20,00 € anzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 30 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 30 - Investitionstätigkeit
Produkt 12212
Rechtschutzaufgaben
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 7.280,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -7.280,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -7.280,00 €
Die Aufwendungen für die Kosten- und Fallpauschalen werden sich ausgehend von durchschnittlich 10 Schiedsverhandlungen pro Jahr pro Schiedsperson um insgesamt 3.480 € auf dann 7.280 € jährlich erhöhen. Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Haushaltsplanung 2021/2022.

Begründung des Antrages

Zur Entlastung der Gerichte haben die Kommunen Schiedsämter einzurichten und zu unterhalten, d.h. die anfallenden Sachkosten zu tragen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Als Aufwandsentschädigung erhalten sie gem. § 51 Nds. Schiedsämtergesetz die Hälfte der für das jeweilige Schiedsverfahren erhobenen Gebühren.
Die 13 hannoverschen Schiedspersonen verhandeln durchschnittlich 10 Fälle pro Jahr. Zur Vermeidung aufwendiger Einzelabrechnungen zahlt die Landeshauptstadt Hannover zur Abgeltung der Sachkosten eine jährliche Kostenpauschale z.B. für Büromaterial, Internet/Telefon, Fahrtkosten. Weiter wird eine Fallpauschale gezahlt, um den sehr unterschiedlichen Fallzahlen in den einzelnen Schiedsamtsbezirken Rechnung zu tragen. In 2019 lagen diese zwischen 2 und 23 Verhandlungen. Zu Art und Höhe der Ausstattung der Schiedspersonen durch die Kommunen gibt es keine offiziellen Vorgaben oder Empfehlungen. Die Arbeitsweise der Schiedspersonen hat sich aufgrund der Digitalisierung in den letzten Jahren stark verändert. Dem soll nun Rechnung getragen werden, in dem anteilige Kosten für Laptops und mobile Drucker ausgehend von einer fünfjährigen Amtszeit im Rahmen der Kostenpauschale berücksichtigt werden sollen. Fachliteratur, Fortbildungen und die Erstattung von Reisekosten zu Fortbildungen können gesondert beantragt werden.

Die beabsichtigte jährliche Kostenpauschale von 360 € pro Schiedsperson setzt sich wie folgt zusammen:
100 € anteilige Abgeltung für einfachen Laptop und mobilen Drucker
260 € z.B. Abgeltung Büromaterial, Visitenkarten, Internet/Telefon, Kontoführungskosten, Fahrtkosten zu Dienstbesprechungen, Wohnraumnutzung für Vor- und Nachbereitung von Verhandlungen

Die erhöhte Fallpauschale von 20 € soll Ausgaben z.B. für Wohnraumnutzung während Verhandlungen, weitere Fahrtkosten oder zusätzliche Büromaterialien ausgleichen.
30 
Hannover / 19.11.2020