Drucksache Nr. 2878/2012:
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologie (HannIT)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2878/2012
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologie (HannIT)

Antrag,

dem Beitritt der Stadt Celle und des Landkreises Hildesheim zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 2. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ (Anlage 1) zuzustimmen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger in Ergänzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie Hannover“ vom 30.05.2011 und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ (Anlage 2) abzuschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei der Änderung der Beteiligungsverhältnisse nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung (siehe Beschlussdrucksache 0980/2011) ist dieses Interesse festgeschrieben.

Als erste nicht regionsangehörige Kommunen haben die Stadt Celle und der Landkreis Hildesheim Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Celle hat am 10.05.2012 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Kreistag des Landkreises Hildesheim wurde der Beschluss am 11.10.2012 gefasst.

In diesem Zusammenhang wurde in Absprache mit der Rechtsanwaltskanzlei bbt und dem niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Anstaltssatzung in einigen Punkten vereinfacht und der aktuellen Rechtslage angepasst. Die Änderungen sind zum großen Teil redaktioneller Natur. So wurden beispielsweise Verweise auf die NGO an die aktuelle Fassung des NKomVG angepasst und Formulierungen der Klarheit wegen konkretisiert. Näheres entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Änderungssatzung.
Die Satzung in bereits abgeänderter Form, finden Sie in Anlage 3.
18.5 
Hannover / 14.12.2012