Drucksache Nr. 2876/2019:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung - nördlich Steinkampweg
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2876/2019
4
 
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1048, 1. Änderung - nördlich Steinkampweg
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1.die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1048, 1. Änderung als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1048, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1048 dient der Umstellung auf die aktuelle Baunutzungsverordnung von 2017. Somit sind in reinen Wohngebieten (WR) zukünftig auch die Nutzungen gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 BauNVO ausnahmsweise zulässig.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat am 14.06.2017 (Drs. 15-1587/2017) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ohne Begründung abgelehnt. In einer solchen Fallgestaltung ist der Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit dem Verwaltungsausschuss vorzulegen. Dieser hat in seiner Sitzung am 24.05.2018 (Drs. 0653/2018) dem Beschluss zugestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14.06.2018 bis 20.07.2018 statt.

Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 06.11.2019