Drucksache Nr. 2875/2017:
Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Verfüllung des westlichen Hafenbeckens Teutonia II in Hannover-Misburg der GP Günther Papenburg AG

Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2875/2017 (Originalvorlage)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2875/2017
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
Verfüllung des westlichen Hafenbeckens Teutonia II in Hannover-Misburg der GP Günther Papenburg AG

Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

1.) der als Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme zuzustimmen sowie
2.) die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 234. Änderung des Flächennutzungsplanes („Misburger Hafen“) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Anlass

Die Firma GP Günther Papenburg AG hat bei der Region Hannover die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zur Verfüllung des westlichen Hafenbeckens Teutonia II in Misburg beantragt. Die Region Hannover als zuständige Untere Wasserbehörde hat u.a. die Landeshauptstadt Hannover als betroffene Gemeinde an dem Planfeststellungsverfahren mit Anschreiben vom 14.09.2017 ergänzt durch Schreiben vom 22.09.2017 beteiligt und Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten gegeben.

Die sehr umfangreichen Unterlagen bestehen neben der Vorhabenbeschreibung und dem Landschaftspflegerischen Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie aus mehreren Gutachten, im Wesentlichen zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Natur, zu den schalltechnischen Auswirkungen, zu der Standsicherheit des Dammes, zu hydrogeologischen und geotechnischen Anforderungen sowie zur Frage der Auswirkungen auf benachbarte Natura 2000-Gebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung).

Der Antragstellung voraus ging ein bereits im Jahr 2015 durchgeführter Scopingtermin, in welchem die Anforderungen an die Antragsunterlagen und insbesondere an die Umweltprüfung festgelegt worden waren. Mit Schreiben vom 01.06.2017 wurde die Stadt Hannover von Seiten der Region Hannover gebeten, die durch die Antragstellerin im Entwurf vorgelegten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit hin zu prüfen. Entsprechende Hinweise wurden mit Schreiben vom 30.06.2017 abgegeben.

Nach den für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens geltenden Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) darf die Beteiligung der Behörden und Gemeinden drei Monate nicht überschreiten. Dementsprechend wurde eine Fristverlängerung bis zum 21.12.2017 beantragt. Innerhalb dieser Frist ist eine Stellungnahme der Landeshauptstadt erforderlich, da nach dem - noch anzuberaumenden - Erörterungstermin eingehende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.

Die Koordination der städtischen Stellungnahme wurde durch den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung nach Beteiligung der betroffenen Fachbereiche Umwelt und Stadtgrün, Stadtentwässerung, Tiefbau sowie Wirtschaft vorgenommen.

Beschreibung des Vorhabens

Die GP Günther Papenburg AG hat das Industrieareal der ehemaligen Teutonia-Zementwerke erworben, zu welchem auch ein Teil der als Kanal und Werkshafenbecken genutzten Wasserfläche gehört. Dieser Werkshafen wird vom Antragsteller nicht mehr benötigt, so dass das Hafenbecken verfüllt und für eine gewerbliche / industrielle Nachnutzung aufbereitet werden soll. Der Antragsteller beabsichtigt einen Teilbereich der verfüllten Fläche für den Umschlag von mineralischen Rohstoffen (Sand, Kies und Schotter) zu nutzen. Ein anderer Teil soll als Erweiterungsflächen für ortsansässige Unternehmen vorgesehen werden, welche eine Erweiterung am Standort planen.

Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen des Vorhabens

Mit dem Vorhaben sind umfangreiche Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Die von der Antragstellerin dafür vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen umfassen insgesamt 6 Ausgleichsmaßnahmen (A1 – A6). Darunter ist eine CEF-Maßnahme (A1), die der Aufrechterhaltung und Sicherung der ökologischen Funktionalität der Fortpflanzungsstätte des Eisvogels dient. Diese Maßnahme muss vor Beginn des Vorhabens umgesetzt sein. Um dies zu gewährleisten wurden im Frühjahr 2017, vor Beginn der Brutperiode, zwei neue Bruthöhlen im Abstand von etwa 10 Metern in Steilhangbereiche des Mergels am Ostufer des Kanals gebohrt.
Weiterhin sind auf dem Grundstück der GP Günther Papenburg AG die Anlage von naturnahen Flachwasserbereichen und wechselnde Habitatstrukturen (A2), die Renaturierung des Flöthgrabens östlich des Hafenbeckens (A3), die Anpflanzung von sechs gewässerkonformen, uferbegleitenden Gehölzen (A4), die Anpflanzung einer Strauchhecke (A5) sowie die Begrünung der Böschung und der Dammkrone des Dammbauwerkes (A 6) vorgesehen.
Da die Antragstellerin auf dem Grundstück nicht über ausreichend Flächen verfügt, soll die Flächendifferenz durch die Zahlung von Ersatzgeld ausgeglichen werden. Das Ersatzgeld ist für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an die Untere Naturschutzbehörde zu zahlen.

FFH-Verträglichkeit

Aufgrund der Nähe zu den FFH-Gebieten "Mergelgrube bei Hannover" (ehemalige Grube "HPC I") und "Altwarmbüchener Moor", wurde im Rahmen einer FFH-Vorprüfung die Hafenfläche dahingehend untersucht, ob durch das Vorhaben bau-, anlagen- oder betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Schutzzweckes dieser Gebiete zu erwarten sind. Nach dem in den Antragsunterlagen dargestellten Ergebnis der FFH-Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine entsprechenden Auswirkungen zu befürchten sind und dass daher eine FFH-Verträglichkeitsprüfung entbehrlich sei.

Verhältnis zu den bisherigen städtischen Zielsetzungen und zur Raumordnung

Landesraumordnungsprogramm

Das Landesraumordnungsprogramm stellt in dem Bereich symbolhaft einen landesbedeutsamen „Seehafen / Binnenhafen“ als Vorranggebiet Binnenhafen dar. Hierbei handelt es sich allerdings um den westlich gelegenen Teil des Misburger Hafens.

Regionales Raumordnungsprogramm

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2016 (RROP) der Region Hannover übernimmt die Festlegung des LROP auf anderer Maßstabsebene. Nördlich direkt an den zur Verfüllung vorgesehenen Hafenbereich stellt das RROP im Bereich der Mergelgrube HPC I ein Vorranggebiet Natur und Landschaft dar.

Flächennutzungsplan Hannover

Der Flächennutzungsplan Hannover stellt die Fläche derzeit als „Wasserfläche“ dar. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 15.09.2016 wurde die 234. Änderung zum Flächennutzungsplan mit dem Ziel, die Darstellungen der „Wasserfläche“ in „Industriegebiet“ zu ändern, eingeleitet.

Beschlüsse und Anträge der Ratsgremien der Stadt Hannover:

Beschluss zur Einleitung der 234. Änderung zum Flächennutzungsplan Hannover (DS-Nr. 0793/2016) durch den Verwaltungsausschuss vom 15.09.2016.

Dringlichkeitsantrag des Bezirksrates Misburg-Anderten vom 01.11.2017 (DS-Nr. 15-2678/2017) mit der Maßgabe, eine ablehnende Stellungnahme zum o.g. Planfeststellungsverfahren zu formulieren, da das Hafenbecken und seine Uferbereiche einen einzigartigen Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten bietet, welcher durch die Verfüllung und industrielle Folgenutzung zerstört würde. Weiterhin wird von Seiten des Bezirksrates mit einer Zunahme des Schwerlastverkehrs durch die Folgenutzung gerechnet.
Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Drucksache DS-Nr. 2786./2017, die beantragte Verfüllung des Hafenbeckens in Misburg abzulehnen und das 234. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht weiter zu führen. Dementsprechend wird die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses beantragt (siehe Antragspunkt 2 dieser Drucksache).

Bewertung des Vorhabens aus städtischer Sicht

Dem Vorhaben wird aus Sicht der Stadt Hannover nicht zugestimmt. Ausschlaggebend dafür sind folgende Aspekte:
1.) Die Verfüllung des Hafenbeckens, welches mit seiner Wasserfläche und dem Ufer eine Pufferfunktion zwischen Gewerbe- / Industrieflächen und dem benachbarten Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet darstellt, bedeutet einen massiven Eingriff in den Lebensraum von Flora und Fauna, welcher aus Sicht der Stadt Hannover nicht bzw. nicht ausreichend ausgeglichen werden kann. Einer Beseitigung der Wasserfläche steht das öffentliche Interesse am Erhalt der Wasserfläche als Natur– und Freiraum mit Funktionen für Klimaschutz, Naturschutz und Naherholung entgegen.
2.) Die oben benannten Beschlüsse der Ratsgremien lassen eine Weiterführung des 234. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Hannover nicht zu, so dass die für den Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens erforderliche Planrechtfertigung, wie von der Region Hannover gefordert, entfällt.
3.) Die mit den Antragsunterlagen vorgelegten Gutachten beinhalten in einigen Teilen Ungereimtheiten und Mängel, die zur Folge haben, dass aus Sicht der Stadt Hannover den wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers zu Gunsten der Umweltbelange und den nachbarschützenden Belangen (Wohnbebauung) nicht zugestimmt werden kann. Die Bedenken betreffen vor allem die im folgenden aufgeführten Punkte (s.a. Anlage 1), zu denen vollständigkeitshalber alle kritischen Hinweise zu den vorgelegten Antragsunterlagen aufgenommen wurden.


Schall / Lärmbelastung:
Zum Schalltechnischen Gutachten werden Anmerkungen hinsichtlich der räumlichen Abgrenzung des Untersuchungsgebietes und der daraus resultierenden schalltechnischen Berechnung sowie fehlender Emissionsquellen vorgebracht.

Dammlage
Die in den Antragsunterlagen dargestellte Dammlage entspricht nicht den bisher bekannten Planungsständen.

Zusammenschau mit anderen Planungen
Die vorgelegten Gutachten sind hinsichtlich der Auswirkungen durch in der näheren Umgebung befindliche Vorhaben (z.B. Mergelabbauerweiterung) auf die vorhandene Flora und Fauna ergänzungswürdig.

Artenschutzbeitrag – Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Teilweise voneinander abweichende Angaben zwischen Artenschutz-Fachbeitrag und dem LBP sind zu überprüfen und zu korrigieren. Ebenfalls sind ein mehrjähriges Monitoring der CEF-Maßnahmen sowie die Einhaltung von Fällzeiten vorzuschreiben.

Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung
Die im Antragstext erfolgten Aussagen zur Lage und Prägung des Standortes, zur Verfüllung des Hafenbeckens sowie zur Kampfmittelerkundung sind um fehlende bzw. ungenaue Angaben zu ergänzen / zu konkretisieren.
Die widersprüchlichen Angaben zum Bodenmanagement sind zu überprüfen und zu korrigieren. Weiterhin wären die unvollständigen Sedimentuntersuchungen sowie die Angaben zu dem bestehenden Messnetz zur Ermittlung der Auswirkungen auf das Grundwasser zu ergänzen.

Bezüglich der Auswirkungen des Vorhabens wird darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen auf die Bodenfunktionen in der Regel irreversibel sind und von Seiten der Stadt Hannover eine bodenkundliche Baubegleitung zur Gewährleistung der Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gefordert wird.

„Landschaftspflegerischer Begleitplan“
Die Aussagen zu Vorbelastungen sind nicht nachvollziehbar und insoweit zu überprüfen und zu korrigieren.


Dieser Drucksache sind folgende Anlagen beigefügt:

Anlage 1: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover

Die Antragsunterlagen wurden als ergänzendes Material im SIM zur Verfügung gestellt.
61.15 
Hannover / 23.11.2017