Drucksache Nr. 2868/2017:
237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Groß Buchholz / "südlich Paracelsusweg"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
(zur Entscheidung zu Antragspunkt 1)
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2868/2017
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Groß Buchholz / "südlich Paracelsusweg"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf der 237. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Sporthalle südlich des Paracelsusweges in Groß-Buchholz geschaffen werden.
Der Flächennutzungsplan stellt dort derzeit allgemeine Grünfläche dar. Das Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule.
Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 299, 4. Änderung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

§ 3 Abs. 1 BauGB ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 299, 4. Änderung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 12.01.2017 bis 13.02.2017 durchgeführt worden. Innerhalb des Änderungsbereiches sind die Planungsziele mit denen des Bebauungsplanes Nr. 299, 4. Änderung deckungsgleich. Damit sind die Voraussetzung für einen Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gegeben. Mit dem Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zügiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan möglich, dessen Abschluss die Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 26. April 2017 mit Frist bis zum 31. Mai 2017 durchgeführt. Bedenken oder das Planverfahren in entscheidender Weise beeinflussende Hinweise wurden in den Stellungnahmen nicht abgegeben. Demzufolge soll das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs durchgeführt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 237. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 22.11.2017