Partizipation von Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche werden in Hannover in angemessener Form an sämtlichen, sie betreffenden Entscheidungen beteiligt. Die Beteiligung erfolgt mittels für die Zielgruppe geeigneter Methoden wie Malaktionen, Zukunftswerkstätten, Planungszirkel, Kunstprojekten etc. Bei der Neuanlage und Erneuerungen von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Freiflächen an Spielparks, Schul- und Kitafreiflächen, Jugendeinrichtungen, Grünflächen und Parks, Sportflächen sowie bei Außenanlagen an sonstigen öffentlichen Gebäuden findet sie immer statt.
Der Fachbereich Jugend und Familie hat im Juni 2012 Planungen für die konzeptionelle Weiterentwicklung einer sozialräumlich angelegten Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Hannover und neue Projektansätze vorgelegt (Drucksache Nr. 1557/2012).
Bürgerpanel
Die Einrichtung eines Bürgerpanels und die damit verbundene Durchführung von Onlinebefragungen ergänzen die oben beschriebenen, schon länger bestehenden, Möglichkeiten zur Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger in Hannover, ersetzt diese jedoch nicht. Das Bürgerpanel bezieht breitere Bevölkerungsteile mit ein ohne mit den herkömmlichen Instrumenten der Bürgerbeteiligung zu konkurrieren und hat zum Ziel, auch bisher zurückhaltende Bevölkerungsteile für eine Mitwirkung zu gewinnen. Die Themen der Befragungen müssen stadtweite Bedeutung haben. In der Form und Größenordnung wie das Bürgerpanel in Hannover durchgeführt wird, ist es in Deutschland derzeit einmalig.
Frage 2
Wie gewährleistet die Stadt eine Repräsentativität auch bei anderen Formen der Beteiligung?
Eine statistische Repräsentativität ist dann gegeben, wenn die Ergebnisse ohne systematische Fehler auf die Grundgesamtheit hochgerechnet werden können. D.h. Ergebnisse sind dann repräsentativ, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich diese genauso darstellen würden, wenn man alle Personen der jeweiligen Zielgruppe mit einbezogen hätte (z.B. alle Wahlberechtigten, alle Familien, Kinder). Hierfür muss die Auswahl einer ausreichend großen Gruppe per Zufallsprinzip gewährleistet sein. Alle städtischen Befragungen wie Bürgerpanel, Repräsentativbefragungen, Kitabedarfsabfrage, Schulwunschbefragung, Kundenbefragungen etc. sind repräsentativ.
Bei den anderen von der Verwaltung angewandten Methoden der Bürgerbeteiligung wie z.B. Stadtteilforen, Zukunftskonferenzen, Anwohnerversammlungen etc. ist die Realisierung einer statistischen Repräsentativität nicht möglich und auch nicht notwendig. Im Vordergrund stehen die individuelle Ansprache und die Aktivierung von Betroffenen. Es soll bewusst Spielraum für thematische Offenheit und die Entwicklung kreativer Lösungsmöglichkeiten gelassen werden.