Drucksache Nr. 2854/2015:
Einrichtung und Förderung einer Krippengruppe des Vereins "M3 Minis" Kindertagesstätte e.V.

Inhalt der Drucksache:

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2854/2015
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Einrichtung und Förderung einer Krippengruppe des Vereins "M3 Minis" Kindertagesstätte e.V.

Antrag,

zu beschließen,

- die Krippengruppe mit 15 Plätzen für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren in Ganztagsbetreuung durch den Verein „M 3 Minis“ Kindertagesstätte e.V. in der Südstadt, Marienstr. 28, einzurichten und

- ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.03.2016, dem Träger die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 125,00 €
Transferaufwendungen 91.933,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -92.558,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -92.558,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger.
Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 5000 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Im Rahmen der Fortsetzung des Ausbauprogramms „ Hannover bleibt am Ball“ – DS 2562/2015 – gehören neu gegründete Vereine und Initiativen zum Gesamtkonzept der Umsetzung von zusätzlichen Platzkapazitäten für die Altersgruppe der ein - bis dreijährigen Kinder. Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll der Rechtsanspruch auf einen Kripppenplatz erfüllt werden und dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Der von der Schulleiterin der M3-Modeschule gegründete Verein "M 3 Minis" hat auf Grund der räumlichen Bedingungen und eines auf die vorgenannte Betreuungsstruktur abgestimmten pädagogischen Konzeptes die Möglichkeit, eine eingruppige Krippeneinrichtung in den bislang von der Modeschule genutzten Räumen zu eröffnen. Diese sollen nach bereits erfolgtem Umzug der Modeschule auf die andere Seite der Marienstraße jetzt für die Kinderbetreuung umgebaut und genutzt werden. Direkt angrenzend steht eine Außenspielfläche im Innenhof zur Verfügung, die gleichfalls für die Bedürfnisse der Krippenkinder hergerichtet werden soll.
In der Kita sollen SchülerInnen der Modeschule die Möglichkeit haben, ihre Kinder betreuen zu lassen, damit sie ihre Ausbildung nicht lange unterbrechen müssen. Darüber hinaus wird die Krippe auch den Kindern des Stadtbezirks offen stehen.

Auf Grund des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots im kinderreichen Stadtbezirk Südstadt/ Bult dar. Der Träger strebt den 01.03.2016 als Betriebsbeginn der Einrichtung an.

Das Nds. Kultusministerium hat die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Der Träger wird sich am 05.02.2016 in der Kommission Kinder-und Jugendhilfeplanung vorstellen.
51.42 28.12.2015
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