Drucksache Nr. 2852/2008:
208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 208.1: Bothfeld / Neubau "Zentrale HDI/Gerling"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2852/2008
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 208.1: Bothfeld / Neubau "Zentrale HDI/Gerling"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 208. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 208.1, sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 4 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Durch die verkehrsgünstige Lage des Ansiedlungsvorhabens kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1945 / 2007 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit



Die u.a. in Bothfeld bereits ansässigen Versicherungsgesellschaften des HDI beabsichtigen, im Zuge der Integration des Kölner Gerlingkonzerns die somit entstandene HDI/Gerling Sachversicherungsgruppe in einem zentralen Neubau unterzubringen. Hierzu werden Teilgesellschaften von Köln nach Hannover verlegt, außerdem sollen die im Stadtgebiet von Hannover verteilten Gesellschaften integriert werden. Standort soll die Fläche des bisher an der Straße Riethorst / an der Kirchhorster Straße bestehenden Gartenfachmarkts sein, die zu diesem Zweck erworben wurde. Die Ansiedlung "Neubau Zentrale HDI/Gerling" stärkt den Büro- und Verwaltungsstandort nördliche Podbielskistraße und liegt daher im besonderen städtischen Interesse.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 389, 1. Änderung, aufgestellt.

Das 208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurde zunächst sowohl für den Ansiedlungsstandort des Neubaus der Zentrale HDI / Gerling als auch für den Ausweichstandort für den Gartenfachmarkt eingeleitet. Wegen unterschiedlicher inhaltlicher und auch planungsrechtlicher Anforderungen wurde das Verfahren für die beiden Standorte aufgeteilt. Zwischenzeitlich kann das Änderungsverfahren für den letztgenannten Teilbereich nach erfolgter Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes der Region Hannover in Kürze abgeschlossen werden.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde in der Zeit vom 06.09.2007 bis 12.10.2007 durchgeführt. Sie umfasste beide Teilbereiche des 208. Änderungsverfahrens. Die wesentlichen Ergebnisse, bezogen auf den Teilbereich 208.1, sind in der Anlage 2 zu dieser Drucksache zusammengestellt. Die fachlichen Beiträge wurden in die Begründung eingearbeitet, soweit sie die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes betreffen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 18.10.2007 in der Zeit vom 01.11.2007 bis 30.11.2007 durchgeführt. In einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplan-Änderung sowie in weiteren Stellungnahmen zu den Allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 389, 1. Änderung, wurden von direkten Anliegern des Ansiedlungsvorhabens Vorbehalte dagegen geäußert. Dabei wurde insbesondere die Sorge um zunehmende Probleme des ruhenden Verkehrs geäußert und auf die entfallende Nahversorgung durch Aufgabe des dem bisher ansässigen Gartenfachmarkt angegliederten Kiosks hingewiesen. Zur möglichst konfliktfreien Abwicklung des Zu- und Abgangsverkehrs sowie zur Regelung des ruhenden Verkehrs sind ein Verkehrs- sowie ein schalltechnisches Gutachten erstellt worden. Deren Ergebnisse werden in der verbindlichen Bauleitplanung beachtet. Die im Zuge der Schließung des Gartenfachmarkts ebenfalls erfolgte Aufgabe des Kiosks steht außerhalb der planungsrechtlichen Einflussnahme.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Anlage 4 dieser Drucksache zusammengestellt. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 208.1, wurden folgende umweltbezogenen Informationen verwendet:
  • Landschaftsrahmenplan Hannover 1990
  • Schall-Immissions-Plan Hannover 2000
  • Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, Oktober 2004
  • GIS-basierte Karte der klima- und immissionsökologischen Funktionen für die Stadt Hannover unter Verwendung des 3D Klima- und Ausbreitungsmodells FITNAH, Juni 2006
  • Naturschutzfachliche Feststellungen, Juni - September 2008
  • Verkehrsgutachten, August 2008
  • Schalltechnische Untersuchung, August 2008
  • Fachliche Informationen zu Altlasten / Altablagerungen, Bodenbeschaffenheit und Grundwasserverhältnisse


Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel zum Beschlussverfahren zu dieser Drucksache durchgeführt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktualisierte fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 208.1, fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 27.11.2008